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Kindesunterhalt

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 02.02.2012, 11:26
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Kindesunterhalt

Herr k organisiert für seinen Sohn ein auswärtiges Praktikum für das die Mutter nun die Fahrtkosten vom kindesunterhalt tragen soll.ausserdem macht er mit dem sohn eine amerika reise,die ihm beruflich nutzen soll.auch hierfür soll die Mutter zählen.ist das zulässig ?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 21:20
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AW: Kindesunterhalt

Um die Frage beantworten zu können, müssten noch einige Dinge geklärt sein:

1. Ist der Sohn minderjährig?
2. Lebt der Sohn bei der Mutter oder bei dem Vater und wer zahlt den Barunterhalt?
3. Dient das Praktikum zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung?
4. Wird bei dem Aufenthalt in Amerika überwiegend irgendeine Schule (z.B. Sprachschule) besucht oder etwas ähnliches, welches tatsächlich der Ausbildung des Sohnes dient und hierfür notwendig ist?
5. Soll die Mutter auch die Kosten des Vaters übernehmen und aus welchem Grund fährt er mit?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 05:44
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AW: Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von sunfun Beitrag anzeigen
Herr k organisiert für seinen Sohn ein auswärtiges Praktikum für das die Mutter nun die Fahrtkosten vom kindesunterhalt tragen soll.ausserdem macht er mit dem sohn eine amerika reise,die ihm beruflich nutzen soll.auch hierfür soll die Mutter zählen.ist das zulässig ?
Nein und nochmals nein.

Diese Kosten gehören weder zum Mehrbedarf noch zum Sonderbedarf. Selbst Kosten für Lernmittel werden von den Gerichten abgelehnt.

Sie kkönnen gerne mal in diesem Forum die Suchfunktion nutzen. Ich bereits mehrmals ausführlich darüber informiert.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:11
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AW: Kindesunterhalt

@Pro: hier fordert aber nicht der Unterhaltsberechtigte Mehrbedarf oder Sonderbedarf.

Trotzdem sehe ich hier die Mutter ebenfalls nicht in der Pflicht
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:17
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AW: Kindesunterhalt

Aw kerzenlicht. Zu deinen fragen: 1. Sohn ist 15 Jahre 2. Er lebt bei der Mutter ,der Vater zahlt barunterhalt. 3. Nur zur Orientierung 4. Nur freizeitfahrt. 5. Kosten für den Sohn. Der Vater möchte mit dem Sohn eine amerikareise machen. Vielen dank
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:54
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AW: Kindesunterhalt

Wenn der Vater mit dem Sohn eine Reise machen möchte, dann muss er dafür auch selbstverständlich die Kosten tragen.
__________________
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Alt 03.02.2012, 15:30
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AW: Kindesunterhalt

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
@Pro: hier fordert aber nicht der Unterhaltsberechtigte Mehrbedarf oder Sonderbedarf.
Genau deshalb habe ich es aufgeführt, denn nur wenn es sich um Mehrbedarf oder Sonderbedarf handeln würde, muss sich der Pflichtige daran beteiligen.
Zitat:
Zitat von sunfun Beitrag anzeigen
Aw kerzenlicht. Zu deinen fragen: 1. Sohn ist 15 Jahre 2. Er lebt bei der Mutter ,der Vater zahlt barunterhalt. 3. Nur zur Orientierung 4. Nur freizeitfahrt. 5. Kosten für den Sohn. Der Vater möchte mit dem Sohn eine amerikareise machen.
Damit besteht keinerlei Anspruchsgrundlage.

Gruß

Pro
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