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KINDERGELD

Dies ist eine Diskussion zu KINDERGELD innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Casa

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  #1 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 02:06
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Question KINDERGELD

Mal angenommen Frau XYs Sohn würde seine Schule abbrechen und nur nebenbei arbeiten also keine Ausbildung sondern nur einen Nebenjob bzw. Nebentätigkeit ... Würde dann Frau XY immer noch für ihren Sohn Kindergeld bekommen?

Wann ist Frau XYs Sohn Kindergeld berechtigt? Nur schule Ausbildung oder hängt es auch mit dem Alter zusammen?



Danke schon mal für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 02:14
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AW: KINDERGELD

Hängt auch vom Alter ab und ggf. ob er Ausbildungssuchend gemeldet ist oder eventuell schon einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 02:16
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Arrow AW: KINDERGELD

Das heißt selbst wenn er auf der suche nach einer Ausbildung wäre, würde die Frau XY immer noch Kindergeld bekommen richtig?

Geändert von Klaus0711 (19.12.2011 um 02:19 Uhr). Grund: eine Kleinigkeit vergessen..
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 02:23
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AW: KINDERGELD

Jünger als 18 Jahre, kriegt er immer Kindergeld, wenn er nicht mehr als 8004 € im Jahr Brutto verdient.

Andernfalls nur für eine Übergangszeit von 4 Monaten oder er ist eben bei der Agentur für Arbeit Ausbildungssuchend gemeldet und bewirbt sich auf Ausbildungsplätze.

Die Familienkasse kann Nachweise über die Bemühungen verlangen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 02:25
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Thumbs up AW: KINDERGELD

Alles klar Danke dir für die Antwort!
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ausbildung, geld, kindergeld

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