
11.02.2011, 15:58
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Kindergeld Mal angenommen, Herr Müller ist im Februar 2010 18 Jahre alt geworden. Zu dieser Zeit war er Auszubildender. Er hat sich in dieser Zeit bei der Bundeswehr freiwillig für 23 Monate verpflichtet. Wurde dann am 06. April eingezogen. Auf dem Einberufungsbefehl stand folgendes:
"Ich berufe Sie ... ab 01.04.2010 ein. Ihren Dienst treten Sie jedoch bitte erst am 06.04. 2010 ... an."
Bis zu diesem Zeitpunkt war er in Ausbildung.
Wie siehts nun mit dem Kindergeld aus? Bei der Bundeswehr bekommt man ja keines. Aber angefangene Monate werden noch voll bezahlt. Weiss einer eine Antwort? |