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KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung?

Dies ist eine Diskussion zu KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 11:43
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KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung?

Hallo zusammen!

Folgendes Beispiel:

Käufer A (privat) erwirbt von Verkäufer B (privat) ein Fahrzeug mit dem Hinweis, dass dieser schlecht anspringt. Dies steht auch so in dem Kaufvertrag zwischen A & B drin. Auf weitere Fragen des Käufers A bezüglich dieses Problem's, kann der Verkäufer B nichts sagen.

Später stellt Käufer A durch suchen fest, dass in einem Forum der Verkäufer B schon dieses Problem angesprochen hat und zahlreiche Tipps & Ideen bezüglich des o.g. Problem's erhalten und geprüft, bzw. prüfen lassen hat, von denen jedoch beim Kauf des Fahrzeugs nicht die Rede war. Das Fahrzeug ist übrigens nicht auf Verkäufer B zugelassen, sondern auf seinen Bruder C.

Handelt es sich bei diesem Sachverhalt um eine arglistige Täuschung?

Vielen Dank

batata82
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 12:00
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AW: KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung?

Nein.
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Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 12:06
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AW: KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung?

Nehmen wir an, der Verkäufer B hätte dem Käufer A mitgeteilt, dass er auf Fehlersuche war und dieses und jenes ausschliessen kann. Da wäre doch ein normalsterblicher Mensch, in diesem Fall der Käufer A nicht auf den Kaufvertrag eingegangen, da es sich um ein tiefgründiges Elektronikproblem handelt, die z.B. vom Käufer A als Laie nicht durchzuführen wäre.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 12:41
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AW: KFZ-Privatkauf - arglistige Täuschung?

In diesem Fall reicht es auf den Fehler hinzuweisen. Die eindeutige Ursache wurde ja anscheinend auch nicht im Forum gefunden.
Das Fahrzeug enthielt demnach die vereinbarte Beschaffenheit, insofern keine arglistige Täuschung.
Anders natürlich dann, wenn der Fehler beschönigt wurde oder heruntergespielt worden ist.
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