Dies ist eine Diskussion zu Keine Lieferung zum vereinbarten Preis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Keine Lieferung zum vereinbarten Preis Geändert von luenebest (27.04.2012 um 21:36 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| AW: Keine Lieferung zum vereinbarten Preis Hier liegt auf Seite des Verkäufers ein Irrtum vor: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html Da ist nichts zu machen. |
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| AW: Keine Lieferung zum vereinbarten Preis Zitat:
hier liegt ein unbeachtlicher motivirrtum des händlers vor ("wenn ich gewußt hätte, dass ich das gestell nicht einzeln kaufen kann, hätte ich diesen vertrag so nicht geschlossen"). das ist aber alleinig das probelm des händlers. die kundin kann auf erfüllung klagen oder anderweitig ein gestell kaufen und die preisdifferenz als schadenersatz vom händler fordern. zuallerserst sollte sie den händler schriftlich auffordern die ware zu liefern. falls er da nicht tun will, sollte sie sich unterschreiben lassen, dass der händler das nicht tun will. damit hätte er die leistung entgültig verweigert und das würde die kundin berechtigen woanders das teil zu besorgen und schadenersatz zu verlangen. da sie vermutlich klagen würde müssen, sollte sie beweise haben, dass der händler eben tatsächlich die lieferung verweigert. |
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| AW: Keine Lieferung zum vereinbarten Preis "Beim Inhaltsirrtum will der Erklärende die Erklärung abgeben. Er irrt sich jedoch über die Bedeutung des Erklärten. Er misst der Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist." http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/119ff.htm Die ausführlichste Erklärung: http://www.meub.de/Inhalte/zivilrech...0-%20119ff.pdf Seite 2, Punkt 1.2.2.1 Der Inhaltsirrtum Meiner Ansicht nach haben wir dementsprechend einen Inhaltsirrtum. Letztenendes stellt sich aber natürlich die Frage, wie ein Richter das sehen wird. Und hier kann alles drin sein. Trotzdem wäre mir das Risiko viel zu groß, hier zu klagen. |
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| AW: Keine Lieferung zum vereinbarten Preis Achja, der Bezug zu der Frage: Zitat:
Zitat:
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| AW: Keine Lieferung zum vereinbarten Preis Zitat:
er irrt lediglich darüber, dass er das zeug gar nicht (zu dem guten preis) beschaffen kann. und das ist ein motivirrtum. das ist das selbe, als würde die käuferin das teil kaufen, im glauben, sie hätte noch dick kohle auf dem konto und dann sagt ihr mann: nene, ich hab grad nen ferrari bestellt, wir können uns keinen kinderwagen mehr leisten. da wird der v zu recht auf dem kaufvertrag bestehen, warum die kundin kein geld mehr hat, ist ja nicht sein bier. und die umkehrung entspricht unserem fall. Zitat:
einen inhaltsirrtum hast du lediglich bei preisschild falsch ablesen, statt 538,- 385,- ---> das ist ein inhaltsirrtum, denn das hat er definitiv keine geistige leistung reingesteckt, sondern einfach nur "vertan". er hat aber da nichts gedeutet oder weiter verarbeitet. bei kalkulationsirrtümern hast du grundsätzlich auch motivirrtümer. selbst wenn da genau so ein zahlendreher am anfang steht, wenn du aber dann frachten und zölle drauf rechnest und deinem kunden den errechneten preis sagst, dann ist ein ein (unbeachtlicher) motivirrtum und du legst drauf. auch wenn du nicht recht in der lage bist, deine preisliste zu lesen oder verstehen, ist das ein motivirrtum. inhaltsirrtum nur bei offensichtlichen verschreibern oder versprechern oder "zeile verrutscht" - nicht bei "falsche preisliste geschaut", preisliste falsch verstanden gehabt, nicht gewußt, dass lieferant das nicht (mehr) anbietet. bei letzteren sachen hast du "dein handwerk" nicht richtig "drauf", das ist dein pech. ersteres kann halt so im täglichen miteinander versehentlich jedem mal passieren (es darf aber keine "denkleistung" dabei sein).... so kann man es sich merken. Zitat:
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