Dies ist eine Diskussion zu Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Anzumerken ist noch, dass Geschirrspülmaschine u. Waschmaschine solange auch nicht nutzbar sind, da Anschlüsse demontiert wurden. Gruß "SCE"
__________________ Errare humanum est... |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Zitat:
Meines Erachtens haben auch Nicht-Behinderte Anspruch auf eine Kochstelle in der Wohnung. Was also soll das Zeugs mit GdB? Die Höhe der Mietminderung und des Schadensersatzes schätze ich mal auf 10.000,- Euro pro Monat. Wem ist damit gedient? Im Streitfall entscheidet ein angerufenes Zivilgericht darüber. Warum also nicht vorher den Vermieter befragen, wie er den Schaden vergüten möchte? Und danach einen Anwalt, der für eine falsche Einschätzung haften tut bzw. dessen Versicherung. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Möglicherweise ist die Antwort von Gerd, wegen des Wahlkampfgetümmels, etwas "ungnädig" ausgefallen? ![]() Der GdB hat aber auch nach meiner Meinung nichts mit der möglichen Mietminderung zu tun. Es sei denn, der Mieter hätte die Wohnung als besonders "Behindertengerecht" angemietet und würde nun aus diesem Grund zusätzlich benachteiligt. Eine Mietminderung nach § 536 BGB ist möglich, da es sich um einen erheblichen Mangel handelt. Die Mietminderung tritt mit der Kenntnisnahme des Mangels durch den Vermieter ein und endet mit der Behebung des Mangels. Eine Mietminderung wird direkt mit der Mietzahlung verrechnet. Die Feststellung der prozentualen Höhe ist das Problem des Mieters, ebenso die Beweisbarkeit. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, auch die Rechtsprechung verfährt so. Man kann nur vorab z.B. im Internet unter "Mietminderungstabellen" versuchen ein passendes Urteil zu finden, um sich mehr Informationen zu verschaffen. N.m.M. sind 50% Mietminderung (Bruttomiete) möglich. Unkosten, die zusätzlich durch die fehlende Küche entstehen, können m.E. im Rahmen einer Schadensersatzforderung ebenfalls vom Vermieter verlangt werden. |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Zitat:
Klar kann ein Gehbehinderter schlechter ins Restaurant gehen, und klar kostet Essen auf Rädern mehr als die Kantine im Finanzamt, wo sich mittags die gehfähigeren Rentner treffen. Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter für eine funktionierende Kochstelle zu sorgen hat (zumindest in Berlin), selbst für einen Usain Bolt. Und auch der (Fast-)Sprintweltmeister hätte ein Recht auf Schadensersatz für nötige Mehrkosten für Außerhaus-Essen oder welches auf Rädern. Zudem weicht das permanente Lamentieren mit GdBs das Argument "Behinderung" auf, verwässert es in den Augen der Öffentlichkeit durch inflationäre Benutzung - was PR-mäßig gar nicht gut ist, wenn es mal wirklich um Geld geht für eine dringend nötige Rolli-Rampe an öffentlichen Orten der Gemeinde. Zudem gewöhnen sich dann andere benachteiligte Minderheiten (und gar Mehrheiten, wie die Frauen) ebenfalls daran, an sich richtige Argumente inflationär zu gebrauchen, bis die Adressaten nur noch säuerlich lächelnd abwinken - und dabei vielleicht jenen drastischen Fall übersehen, in dem tatsächlich übereinstimmend Änderungen für nötig gehalten würden. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Vielen Dank Ron-Wide für Deine informative Antwort! ![]() War über die andere Antwort geschockt, da ich im Juraforum nicht mit so unqualifizierten und diskriminierenden Äußerungen gerechnet hätte! Aber scheinbar gibt es überall Menschen, die ihre eigenen Probleme/Unzulänglichkeiten woanders abladen müssen/überstülpen wollen... ![]() Zu Deiner Info: Der Mieter lebt nicht in einer behindertengerechten Whg.. Ich hatte den GdB nicht wegen der Mietminderung angegeben, sondern wegen der erheblichen Zusatzkosten, durch die lebensnotwendigen 2 warmen Mahlzeiten täglich. Ich weiß nicht, ob und in welcher Höhe sie erstattet werden müssen. Fand darüber bisher noch nichts im Netz. Danke hierzu für den Hinweis mit der Schadensersatzforderung! In den "Mietminderungstabellen" fand ich nur das Fehlen einer Küche plus Bad/WC = 50% Minderung. Ein Mitarbeiter des Mietervereins sagte, dass wahrscheinlich nur 20% abgezogen werden können. Leider ist der Anwalt des Mieters ausgerechnet jetzt im Urlaub u. hat keine Vertretung. So müßte der Mieter jetzt auch noch selbst zum Gericht, um die Zwangsvollstreckungsklage des Urteils einzureichen. Na mal schauen, morgen erfahre ich mehr... Gruß "SCE"
__________________ Errare humanum est... |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Zitat:
Das ist genau der Typ Behinderter, der es schafft, dass die Behinderte nicht als normale Mitbürger empfunden werden, sondern als Quengel-Bürger, gar als notorische Wut-Bürger. Dazu passt dann das Zitat: Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Dazu wird sich schwerlich etwas im Netz finden lassen - welche fiktive Krankheit wäre das denn, bei der täglich zwei warme Mahlzeiten lebensnotwendig sind? ![]() Denn nur dann sehe ich überhaupt eine Chance weitere Ansprüche geltend zu machen - die vorübergehende Unmöglichkeit sich etwas zu kochen wird ja bereits durch die Mietminderung ausgeglichen. |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Zitat:
50 Prozent Minderung halte ich für enorm hoch, es scheint sich nicht um einen Haushalt mit kleinen Kindern zu halten.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Und dann diagnostizierst Du sie bei mir, damit ich mir tägliche Restaurantbesuche von der KK bezuschussen lasse - das wäre doch mal was! |
| |||
| AW: Keine Küche mehr - Mietminderung/Erstattung von Restaurantkosten? Ich ärgere mich immer wieder über zwei Typen von Fragestellern: 1) Diejenigen, die seitenlange Texte (bevorzugt ohne Punkt und Komma) posten ohne auf den Punkt zu kommen. 2) Diejenigen, die nachdem eine Frage über mehrere Wochen diskutiert wurde mit einer wesentlichen Zusatzinformation hinterherdackeln, welche für die Beantwortung wesentlich gewesen wäre. Insofern finde ich es sympathisch wenn jemand seine Frage in 7 Zeilen stellt und dabei auch Punkte erwähnt, die für die Beantwortung der Frage wesentlich sein könnten. Auch in Anbetracht der immer wieder mal anzutreffenden Antworttypen "Warum muss man da so einen Aufstand proben, dann geht man halt mal ein paar Tage in die Pizzabude!" halte ich die Information mit der Behinderung für durchaus nicht unangebracht. Da wir hier doch sowieso nur erfundene/fiktive Fälle diskutieren dürfen, warum dann nicht auch den der fiktiven Krankheit, die zwei warme Mahlzeiten pro Tag lebensnotwendig macht?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| keine küche mehr, kostenerstattung für restaurantbesuche, mängelbeseitigungsklage, mietminderung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| keine Grundriss - keine Küche | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 14.07.2011 11:09 |
| 65 cm Flur und keine Küche mehr | Mietrecht | 28.10.2009 22:40 |
| Mietminderung wegen nichtbenuzbarer küche? | Mietrecht | 24.08.2009 21:15 |
| Keine Küche: Wieviel Mietminderung? | Mietrecht | 06.10.2007 23:03 |
| Miete einer Wohnung ohne Küche - Mietminderung | Mietrecht | 14.06.2005 00:04 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios