Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Kein Wohnungsnutzen; Mietminderung?

Dies ist eine Diskussion zu Kein Wohnungsnutzen; Mietminderung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 11:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jugaan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Kein Wohnungsnutzen; Mietminderung?

Hallo liebe Leute aus dem JuraForum,

diese Frage bezieht sich auf eine mögliche Mietminderung, bei nicht vorhandenem Wohnungsnutzen. Die zeitlichen Daten sind fiktiv.

Angenommen der Mieter A, kündigt bei dem Vermieter B zu Ende des Monats Februar. Der Vermieter bekommt diese Kündigung zu spät und nimmt sie daher erst zum Ende des Monats März an.
Nun zieht A allerdings schon zu Ende Februar aus und übergibt die Schlüssel. Er hat damit keinerlei Möglichkeit mehr die Wohnung zu betreten, also auch nicht zu nutzen.
Anfang des Monats März bucht der Vermieter B nun die Warmmiete ab.

Frage 1:
Hat A nun ein Recht auf eine Rückzahlung der Nebenkosten und eine Mietminderung durch ausbleiben des Wohnungsnutzens?

Zusätzlich:
Vermieter B nimmt die Kündigung zu Ende Februar an, falls ein Nachmieter zu Anfang März einzieht.
Dieser Nachmieter springt allerdings ab, da B fällige Renovierungsarbeiten(die A nicht zu verantworten hat) nicht durchführen möchte.

Frage 2:
Ändert das den oben geschilderten Sachverhalt?

Vielen Dank für die Antworten.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
miete, mietminderung, mietrecht, wohnungskündigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietminderung - kein warmes Wasser? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.12.2010 09:33
Türsteher in der Nachbarschaft kein Grund für Mietminderung Nachrichten: Mietrecht 03.06.2009 15:49
Mietminderung: Kein Telefon/kein Internet durch VermieterSchuld Mietrecht 29.04.2009 23:10
Heizung, kein Öl! Mietminderung! Mietrecht 07.12.2007 16:36
Kein Warmwasser - Mietminderung Mietrecht 01.11.2007 11:24





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios