Dies ist eine Diskussion zu kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? es geht um folgende Situation: Mieterin A und Mieterin B wohnen in einer "Wohngemeinschaft",d.h. beide haben einen Einzelvertrag in dem unter §16 steht, dass "mehrere Personen, auch Ehegatten, als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner". So wie ich das sehe sind doch beide dann Hauptmieter... Sonst ist auf dem Mietvertrag nichts explizit über eine Wohngemeinschaft schriftlich festgehalten. Mieterin B kündigt nun fristgerecht, Mieterin A trifft mit dem Vermieter mündlich die Abmachung nach einem Nachfolgemieter zu suchen. Aus verschiedenen Gründen findet sich kein Nachmieter zum nächsten Ersten des Monats. Wie verhält es sich nun z.B. mit den Nebenkosten( Müll,Hausmeister...), den Strom und Heizungskosten und der Kaltmiete für den folgenden Monat? In dem Mietvertrag sind jeweils ein Teil der Kaltmiete, die Hälfte der Nebenkosten somit der Gesamtbetrag ohne Strom und Heizung festgehalten! vielen Dank von einer Laiin |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Tschuldigung, wollte das eigentlich unter Mietrecht schreiben, weiss aber gerade nicht wie ich das verändern kann... |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Zitat:
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Zitat:
Unter der Größe gibt es keine m²-Angaben auf dem Mietvertrag,die Nebenkosten sind die Betriebskosten (halbiert),die Kaltmiete und die Gesamtsumme dieser. Also kein Strom oder Heizung(ist auch Strom) sind aufgeführt. vielen Dank schonmal |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Die Stromkosten werden gesondert von den Mietern direkt an den Energieversorger gezahlt? Dann kommt dafür weiterhin der Mieter auf, der den Vertrag mit dem Energieunternehmen abgeschlossen hat. Wenn das Mieter A ist, der in der Wohnung geblieben ist, muss er das leider bis zum Einzug eines neuen Mitbewohners allein tragen. Sonst entstehen keinerlei erhöhte Kosten für Mieter A, denn es hatte mit dem Vermieter ja jeder gesondert einen Mietvertrag für jeweils ein Zimmer + Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume (wenn auch seltsam, dass das Wohnzimmer, was ja ebenfalls ein Gemeinschaftsraum ist, nicht Bestandteil im Vertrag ist). Und es ist somit bei fristgerechter Kündigung von Mieter B auch nicht die Aufgabe von Mieter A einen Nachmieter zu suchen. Das ist dann Vermietersache. Werden die Strom- und Heizkosten jedoch ebenfalls an den Vermieter gezahlt, darf dieser bei Unterbelegung der Mieträume nicht diese Kosten auf den verbliebenen Mieter umlegen. Keine Gewähr ... nur bisherige eigene Erfahrung. |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Ja, die Stromkosten werden extra von den Mietern an den Energieversorger gezahlt. Verstehe ich das richtig, dass Mieter A dann nur einteilig die Betriebskosten wie im Mietvertrag aufgeführt, übernehmen müsste? |
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| AW: kein neuer Mitbewohner,wer übernimmt Betriebskosten? Wenn es sich um zwei völlig getrennte Mietverträge handelt, dann gelten auch nur die dort vereinbarten Betriebskosten. |
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