Dies ist eine Diskussion zu kein kontakt zu einem Kind innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ich hatte 1 1/2 Jahre einen kleinen Jungen von einer Bekanten jedes Wochenende bei mir.Sollte die Patentante werden, aber leider ist der kleine nie getauft worden. Das Kind ist nun vom Jugendamt in eine Dauerpflegschaft gekommen, was auch gut ist.Aber ich darf ihn nicht sehen und das nun seit 7 Monaten. Das Jugendamt sagt,das der Kleine erst ankommen muß. Ich habe aber Ankst das er mich vergisst. Die bezugsperson war ich immer gewesen.Stehe zwar im kontakt mit dem JA und auch mit der Kindsmutter. Der kleine bekommt alle 14 Tage Briefe und Geschenke von mir.Was kan ich machen das ich Ihn sehen darf????? Wer weiß einen Rat für mich????????? Freue mich über jede Antwort |
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| AW: kein kontakt zu einem Kind Hallo, ich kann Dir leider auch keinen weiterführenden Rat geben, als Dich ans Jugendamt zu wenden. Rein juristisch ist es wohl so, dass nur der Sorgeberechtigte überhaupt etwas für das Kind veranlassen kann und das dürfte, zumindest verübergehend, das Jugendamt bzw. die Pflegeeltern sein. Selbst wenn das Kind getauft wäre und Du Pate wärest, würde das noch keine Rechte (und Pflichten) für Dich beinhalten. Juristisch hat die Patenschaft (nur) einen symbolischen Charakter, denn die frühere Funktion, als Vormund für das Kind zu dienen, falls den Eltern etwas passiert, ist Heute nicht mehr gegeben. Die Eltern können zwar einen solchen Wunsch äußern und evt. auch im Testament aufnehmen und das Jugendamt bzw. das Familiengericht wird den Wunsch dann zumindest berücksitigen, ob sie aber entsprechend entscheiden ist damit noch nicht gesagt. Das Jugendamt muss, in einem solchen Fall, zum Wohle des Kindes entscheiden und wenn sie der Meinung sind, dass es für die Entwicklung des Kindes besser ist, den Kontakt zu Dir erstmal zu unterbinden, dann solltest Du das erstmal akzeptieren. Schon alleine, dass Du der Meinung bist, Du seist bisher die wichtigste Bezugsperson, erscheint mir (und wohl auch dem Jugendamt) ausschaggebend, den Kontakt erstmal "einschlafen" zu lassen, denn sonst ist es für das Kind wirklich schwer die Pflegeeltern als Haupt-Bezugspersonen anzunehmen. Und wenn Dir soviel an dem Kind liegt, (das vermute ich jetzt mal) dann musst Du, so weh das tut, jetzt loslassen, damit das Kind seine "neuen" Eltern auch wirklich als Eltern anzusehen lernt. In dem Fall heißt lieben, für Dich, zum Wohle des Kindes zu verzichten. Und je mehr Du mit Briefen und Geschenken versuchst den Kontakt zu festigen, desto schwieriger ist es für das Kind Dich als Bezugsperson "loszulassen" und die Eltern als Eltern anzunehmen. Und vermutlich wird das Jugendamt um so länger den Kontakt unterbinden wollen ... Denn im Moment geht es Dir (verzeih, wenn ich das so drastisch ausdrücke) um Dich, um Deine Gefühle und um Deine Liebe und das sich Dein Leben nicht ändert. Ich will Dir Deine Gefühle und Deine Motivation gar nicht anzweifeln, aber für das Kind, das Jugendamt, die leiblichen Eltern und die Pflege-Eltern geht es nur um eines, um das Kind und um nichts sonst. Dass Du auch zu den Gefühlen und dem Leben des Kindes gehörst, ist klar, aber Du darfst nunmal nicht die große Rolle (mehr) spielen, die Du bisher gespeilt hast ... Du solltest versuchen, gerade in Deinen Briefen, das Kind in seinerm Wechsel der Bezugsperson zu unterstützen, das ist sicher besonders schwer, aber es dürfte für das Kind das Beste sein, die "Geschenkserien" solltest Du auch nach und nach beenden (ist doch nicht normal für ein Kind alle 14 Tage Geschenke ...) Und anschließend, wenn die Pflegeeltern und das Jugendamt das erlauben, den Kontakt zum Kind wieder neu aufbauen, aber ohne wieder die wichtigste Bezugsperson werden zu wollen. Damit ermöglichst Du dem Kind die Entwicklung, die es braucht und dann wird es Dich auch sicher nicht vergessen. Das ganze ist zwar keine juristische Hilfe (und das bisschen Juristische ist ohne Gewähr), aber vielleicht hilft es Dir trotzdem, die Situation objektiver zu bewerten und zu verarbeiten. Gruß Huutsch |
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