Dies ist eine Diskussion zu Kehrwoche in Rechnung stellen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Kehrwoche in Rechnung stellen?
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Ja, das darf sie. Allerdings muss dann die Kehrwoche entweder in der Hausordnung oder im Mietvertrag vereinbart sein. |
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Nee darf man nicht. Das muss schon bewiesen werden und dann darf der VM auf ihre Kosten nachbessern. Sinnvollerweise wird er um Nachbesserung bitten. |
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? was wäre wenn in der hausordnung nur drinn steht das gepuzt werden muss? also nichts von etwaigen anfallenden kosten also wie zb: Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flur, Treppen, Fenster und Dachb odenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen. Es steht nirgends das der VM kosten dafür in anspruch nehmen kann... wenn jetzt der Mieter, dem es überhaupt nicht gefällt, nein dazu sagt... können da schlimme folgen hervor treten?
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Wenn es einen Plan gibt mit Sachen die zur Mietsache gehören wie Fenster und Flächen vor dem Haus, Treppenhaus... und er beweisen kann das es nicht gemacht ist: Sicher. Ist ja wie Winterdienst ;-) |
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Wie sollte man das beweisen können wenn 5 Familien in einem Haus leben und es in einem wöchentlichen Wechsel statt findet? Nehmen wie jetzt einfach mal an das wir bei Woche 1 anfangen und Familie A Kehrwoche hat, Woche 2 Familie B, etc... Und in Woche 3 wird behauptet das nicht geputzt wird und eine monatliche Gebühr von 20€ je Haushalt gefordert oder eine Putzfirma angeheuert und die kosten auf die Mieter verteilt wird... Also meine persönliche Meinung: unfair und sinnlos, aber es ist ja eine allgemeine frage... Wenn so ein Problem entstehen sollte... Was soll man machen?
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Wieso je Haushalt? Eher je Haushalt der nicht putzte. Das ist sicher schwer zu beweisen. Ein Recht einfach eine Firma zu engagieren und das dann für immer umzulegen hat der VM nicht wenn der Mieter weiterhin seinen MV Pflichten nachkommt und z.b nur eine MIetpartei schlampt. Dann weiterhin darauf bestehen diese Arbeiten erledigen zu wollen und die Mehrkosten nicht tragen. Zeugen sind immer gut;-) |
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? @adoppelk, lies mal hier unter "Folgen der Unterlassung": http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../reinigung.htm |
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| AW: Kehrwoche in Rechnung stellen? Zitat:
Dankeschön, aber da steht ja auch drin das davor eine frist der nachbesserung gesprochen werden muss, was in diesem Fall nicht wurde. und es ist keine "mega" verschmutzung, die rede ist von paranoia artige anfälle... VM meint das iwo staub rum liegen würde oder sonstiges. Und VM tut mit absicht zB. dreck, sand oder salz verstreuen um zu schauen ob geputzt wird... also irgendwo sollte es mal aufhören ![]()
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