Dies ist eine Diskussion zu Kartenmissbrauch innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| folgendes Szenario: Person A stellt auf seiner Kreditkartenrechnung Unregelmäßigkeiten in Höhe von 500€ fest. Diese Unregelmäßigkeiten entstanden durch eine einzelne Geldabhebung. Person A sperrt seine Kreditkarte und erstattet Anzeige bei der Polizei. Auf den Aufnahmen des Bankautomaten zur "Tat" identifiziert Person A den Täter als Person B, welche die eigene volljährige Tochter ist und im selben Haushalt lebt. Nun will Person A die Anzeige zurückziehen und Person B gibt Person A die 500€ zurück. Ist das möglich bzw. was wären die Konsequenzen für Person B? MfG, Sam |
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| AW: Kartenmissbrauch sofern die tochter die geheimzahl des vaters kannte (wovon man hier wohl ausgehen muss), liegt gar keine straftat vor. daher hat sie mit nichts weiter zu rechnen. die anzeige als solche kann man nicht zurücknehmen, man kann aber bescheid geben, dass man nicht mehr an einer strafverfolgung interessiert ist, das sich die sache aufgeklärt hat und kein schaden entstanden ist. wenn man glück hat, ist damit alles erledigt. |
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| AW: Kartenmissbrauch Macht sich Person A dann nicht selbst strafbar, da die Anzeige ja eigentlich keine Gesetzeswidrigkeit war? Ist das nicht Versicherungsbetrug oder so? Gehen wir davon aus Person B kannte die PIN durch Person A (wurde ihr eigenhändig mitgeteilt). Person B gesteht die "Tat" allerdings erst nach der Identifizierung durch Person A. |
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| AW: Kartenmissbrauch Zitat:
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| AW: Kartenmissbrauch Ok vielen Dank! |
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| AW: Kartenmissbrauch Nehmen wir an, er erstattet Anzeige, da Kartenmissbrauch vorliegt und gibt an, dass keine Person in der Familie Zugriff auf die Karte hatte. Wie sieht jetzt die Rechtslage aus? Ob oder mit was er sich strafbar macht weiß ich nicht und genau das würde mich interessieren. |
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| AW: Kartenmissbrauch Zitat:
a hat sich nicht strafbar gemacht. (ganz abgesehen davon, könnte es einem ja auch grad mal entfallen sein, dass man vor jahren mal die geheimzahl an die tochter gegeben hat...) |
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| AW: Kartenmissbrauch Zitat:
1. Die Tochter hat, gleichgültig ob und woher sie die Geheimzahl kannte, sich des Computerbetruges schuldig gemacht. 2. Haus- und Familiencomputerbetrug ist ein absolutes Antragsdelikt, deshalb besteht nach Rücknahme des Strafantrags ein Strafverfolgungshindernis. 3. Richtigerweise müsste in o. g. Konstellation auch eine Fälschung beweiserheblicher Daten angenommen werden, die Rspr tut das aber nicht immer. Das wäre ein Offizialdelikt, dessen Verfolgung die Rücknahme des Strafantrags nicht hindert. |
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| AW: Kartenmissbrauch Zitat:
sofern aber die geheimzahl bekannt ist (was einer kontovollmacht in bezug auf einen bankangestellten entspräche), soll dann kein computerbetrug vorliegen, weil es an der täuschungshandlung fehlt. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.01.98 (2 Ss 437/97 – 123/97 II) so hatte ich das verstanden. daher gehe ich davon aus, dass kein computerbetrug vorliegt. |
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| AW: Kartenmissbrauch Zitat:
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| bankautomat, betrug, geld, kartenmissbrauch |
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