Dies ist eine Diskussion zu Kann V den Kaufpreis verlangen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Kann V den Kaufpreis verlangen? G möchte ein Haus bauen und sucht einen Baugrund. G findet in der Zeitung ein Grundstücksangebot und ruft den Grundstücksbesitzer V an und verhandelt mit ihm einen Preis. Sie einigen sich und gehen zum Notar. Am nächsten Tag liest G die Zeitung: Die Gemeinde verkündet die Umwidmung (Bauland in landwirtschaftliches Gebiet) ihres Grundstückes. Ebenfalls V erfährt dies aus der Zeitung. Die Gemeinde hatte bei der änderung des Bebauungsplans die notwendige Anhörung der Eigentümer vergessen. G macht V deutlich, dass ihr das Grundstück nun nichts mehr nütze und sie es deshalb nicht mehr haben wolle. V geht darauf jedoch nicht ein und fordert sie auf, den Kaufpreis umgehend zu entrichten! Darf er das? Meiner Meinung kommt der Vertrag nicht zustande, da das Grundstück ja seine Funktion verliert. G ist ja noch nicht Eigentümerin, da sie ja noch nicht im Grundbuch steht und so ja aus dem Vertrag aussteigen könnte. Ist meine Annahme richtig? Welche Rechtsfolgen können hier angewandt werden? Formirrtum? Ne nicht oder? |
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| AW: Kann V den Kaufpreis verlangen? Zitat:
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Er könnte durch Anfechtung (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft) oder über § 313 BGB wieder vernichtet werden. Möglich wäre eventuell auch ein Rücktritt wegen Sachmangel.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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