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Kann der KV zum Vaterschaftstest zwingen WENN...

Dies ist eine Diskussion zu Kann der KV zum Vaterschaftstest zwingen WENN... innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 04.01.2012, 18:51
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Kann der KV zum Vaterschaftstest zwingen WENN...

Angenommen eine Frau wurde am Ende der Beziehung ungewollt schwanger. Sie hat sich aber dennoch für das Kind entschieden. Die Beziehung war von psychischer Gewalt gegenüber der Frau geprägt und diese möchte nie wieder mit diesem Mann zu tun haben. Geschweigedenn das er jemals Kontakt zu deren Kind bekommt. Leider erfuhr dieser Mann von Bekannten von der Geburt seines Kindes und weiß eben auch das nur er als Erzeuger des Kindes in Frage kommt.

Es wurde bei keiner Behörde nach der Geburt ein Vater angegeben und die im Beispiel genannte Frau beziehe natürlich auch keinen Unterhalt von ihm und auch nicht Vorschuss vom Jugendamt denn sie ist darauf nicht angewiesen.

Nun droht der Ex bzw der KV an, das er zu einem Vaterschaftstest zwingen lassen will vor Gericht um Rechte am Kind zu bekommen, das er dann Zahlen muss wäre ihm egal.

Da er aber eben nirgends angegeben wurde und die Frau auch kein Geld von ihm verlangt, hat er denn trotzdem das Recht sie dazu zu zwingen? Könnte da nicht jeder kommen und Behauptungen aufstellen? Was wäre wenn die Frau einfach leugnet diesen Mann überhaupt zu kennen?

Kann jemand hier mir etwas definitives dazu sagen wie es sich mit diesem Test verhält? Ist es möglich das sie dazu gezwungen wird?
Ich danke schon einmal im Vorraus für ihre Einschätzungen!
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Stichworte
gericht, gerichtlich, recht, vaterschaftstest

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