Dies ist eine Diskussion zu Juristische Fachsprache innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Juristische Fachsprache Folgendes: Wenn der Kläger weiblich ist, wählt man im Gutachten die Bezeichnung "Klägerin". Was aber, wenn der Störer weiblich ist? Wählt man dann die Bezeichnung "Störerin" oder ist das eine unzulässige Formulierung, weil es sich bei dem Begriff "Störer" um einen Fachbegriff handelt? In einem Gutachten habe ich jetzt die Klägerin "L" stets als "Anscheinsstörer" bezeichnet, allerdings nicht als "Kläger". ich finde "Anscheinsstörerin" hört sich komisch an. Wie würdet ihr es schreiben? Schönen Gruß! |
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| AW: Juristische Fachsprache Ich weiß, dass zeiten in jedem Falle Störerin schreiben würde Da das wirklich vollkommen Banane klingt würde das ein normaler Mensch selbstverständlich nicht schreiben |
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| AW: Juristische Fachsprache Man könnte dem Gutachten ja einen "Disclaimer" hinzufügen, dass aus den Bezeichnungen keine Rückschlüsse auf das Geschlecht gezogen werden dürfen. ![]() http://www.fh-trier.de/fileadmin/gro...prache_796.pdf Diesen Mist haben wir den Kampfemanzen zu verdanken. Man kann alles übertreiben ![]() Und das sagt eine Frau
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Juristische Fachsprache zeiten würde auch "Bananin" schreiben...
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Juristische Fachsprache Es geht mir nicht darum, ob es doof klingt oder aussieht, sondern ob es einen Fehler darstellt, wenn ich "Störerin" schreibe, weil der korrekte Fachbegriff nur "Störer" lauten kann. Aber ja, den Kampfemanzen haben wir wirklich nur Unsinn zu verdanken. Man denke da nur an so Dinge, wie Frauenwahlrecht oder das Recht der Frau auf Privateigentum. |
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| AW: Juristische Fachsprache Ich weiß ja nicht, warum es korrekterweise nur Störer ohne "-in" geben kann. Mit der Zeit wird sich aber der Leser an die Klägerin als Störer gewöhnen, auch wenn es zunächst seltsam aussieht. Vielleicht noch seltsamer, vielleicht aber auch nicht, wie wäre es alternativ mit der Klägerin als "der Störung verdächtigte Person"? Die Steigerung der Wortzahl erhöht die Lesefreundlichkeit von Texten oft ungemein!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Juristische Fachsprache |
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| AW: Juristische Fachsprache Ich kenne Leute, die schreiben "Mondin" (und damit meine ich nicht zeiten)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Juristische Fachsprache Zitat:
rücksicht zu nehmen, auf "verstörte" (gegen dieses wort gibt es wohl keine einwände ?) ausweichen ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Juristische Fachsprache Zitat:
Zitat:
natürlcih würde ich störerin schreiben, ich kann es mir auch erlauben. |
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