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Juristische Fachsprache

Dies ist eine Diskussion zu Juristische Fachsprache innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Brati
  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 20:23
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Juristische Fachsprache

Hallo!

Folgendes: Wenn der Kläger weiblich ist, wählt man im Gutachten die Bezeichnung "Klägerin".
Was aber, wenn der Störer weiblich ist? Wählt man dann die Bezeichnung "Störerin" oder ist das eine unzulässige Formulierung, weil es sich bei dem Begriff "Störer" um einen Fachbegriff handelt?

In einem Gutachten habe ich jetzt die Klägerin "L" stets als "Anscheinsstörer" bezeichnet, allerdings nicht als "Kläger". ich finde "Anscheinsstörerin" hört sich komisch an.
Wie würdet ihr es schreiben?

Schönen Gruß!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 21:31
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AW: Juristische Fachsprache

Ich weiß, dass zeiten in jedem Falle Störerin schreiben würde Da das wirklich vollkommen Banane klingt würde das ein normaler Mensch selbstverständlich nicht schreiben
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 21:54
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AW: Juristische Fachsprache

Man könnte dem Gutachten ja einen "Disclaimer" hinzufügen, dass aus den Bezeichnungen keine Rückschlüsse auf das Geschlecht gezogen werden dürfen.

http://www.fh-trier.de/fileadmin/gro...prache_796.pdf

Diesen Mist haben wir den Kampfemanzen zu verdanken. Man kann alles übertreiben
Und das sagt eine Frau
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 22:50
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AW: Juristische Fachsprache

zeiten würde auch "Bananin" schreiben...
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__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 23:30
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AW: Juristische Fachsprache

Es geht mir nicht darum, ob es doof klingt oder aussieht, sondern ob es einen Fehler darstellt, wenn ich "Störerin" schreibe, weil der korrekte Fachbegriff nur "Störer" lauten kann.

Aber ja, den Kampfemanzen haben wir wirklich nur Unsinn zu verdanken. Man denke da nur an so Dinge, wie Frauenwahlrecht oder das Recht der Frau auf Privateigentum.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2012, 23:56
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AW: Juristische Fachsprache

Ich weiß ja nicht, warum es korrekterweise nur Störer ohne "-in" geben kann. Mit der Zeit wird sich aber der Leser an die Klägerin als Störer gewöhnen, auch wenn es zunächst seltsam aussieht.

Vielleicht noch seltsamer, vielleicht aber auch nicht, wie wäre es alternativ mit der Klägerin als "der Störung verdächtigte Person"? Die Steigerung der Wortzahl erhöht die Lesefreundlichkeit von Texten oft ungemein!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2012, 00:08
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AW: Juristische Fachsprache

Weiß ich auch nicht, warum es nur Störer ohne -in geben kann, das veranlasste mich ja zu der Frage

In einem Urteil ist immer von der Störereigenschaft der Klägerin die Rede. Find ich eine recht elegante Lösung. Werd das auch mal so machen.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2012, 03:09
JHS JHS ist offline
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AW: Juristische Fachsprache

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
zeiten würde auch "Bananin" schreiben...
Ich kenne Leute, die schreiben "Mondin" (und damit meine ich nicht zeiten)
__________________
cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2012, 07:48
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AW: Juristische Fachsprache

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Ich weiß, dass zeiten in jedem Falle Störerin schreiben würde Da das wirklich vollkommen Banane klingt würde das ein normaler Mensch selbstverständlich nicht schreiben
zeiten kann doch nun nicht, nur um auf die ohren von normalen menschen wie brati rücksicht zu nehmen, auf "verstörte" (gegen dieses wort gibt es wohl keine einwände ?) ausweichen ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.09.2012, 21:34
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AW: Juristische Fachsprache

Zitat:
Zitat von brati
Ich weiß, dass zeiten in jedem Falle Störerin schreiben würde Da das wirklich vollkommen Banane klingt würde das ein normaler Mensch selbstverständlich nicht schreiben
selbstverständlich nicht. normale menschen brauchen im allgemeinen bisschen was länger. aber ich bin damit sehr tolerant.


Zitat:
Zitat von kterPhi Beitrag anzeigen
In einem Urteil ist immer von der Störereigenschaft der Klägerin die Rede. Find ich eine recht elegante Lösung. Werd das auch mal so machen.
meinen segen hast du. natürlcih würde ich störerin schreiben, ich kann es mir auch erlauben.
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