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Jahrgangsfeier, worauf achten?

Dies ist eine Diskussion zu Jahrgangsfeier, worauf achten? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 08.04.2008, 14:34
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Jahrgangsfeier, worauf achten?

Hallo,

wir sind derzeit am planen einer Jahrgangsfeier und wollten uns zuvor rechtlich ein wenig über die Risiken erkundigen.

Es handelt sich um eine private Feier, zu der nur Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe sowie deren Partner (Freund/Freundin) zutritt haben. Es sind ca. 150-160 Gäste geladen.
Veranstaltungsort ist eine Grillhütte, man hat also keinen direkten Eingang (z.B. Tür), weshalb man nicht ausschließen kann, dass auch mal ein Fremder auf die Feier kommt.
Die Kosten werden gedeckt, indem zwei Wochen zuvor das Geld von den Schülern eingesammelt wird.
Gewinn wird bei der Veranstaltung keiner gemacht, da das übrige Geld zurückgezahlt wird.

Security gibt es keine, da es finanziell nicht tragbar ist.

Die Frage ist nun, ob es unter oben genannten Umständen als private Veranstaltung angesehen wird und in wie fern man rechtliche Folgen erwarten müsste, wenn ein Jugendlicher U16 nach 0Uhr noch anwesend ist oder "harten" Alkohol ab 18 trinkt/bekommen kann.

Gibt es eine Versicherung die bei eventuellen Schäden, welche durch Gäste verursacht werden, haften würde?

Was muss man bei solchen Veranstaltungen ansonsten noch beachten?

Mit freundlichem Gruß
raidenzero
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