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ist das Verhalten des RA so branchenüblich?

Dies ist eine Diskussion zu ist das Verhalten des RA so branchenüblich? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 24.01.2006, 13:30
Boardneuling
 
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ist das Verhalten des RA so branchenüblich?

[Bei einer Verkehrssache entstand Sachschaden an meinem PKW von 1.500,--Euro. Die gegn. Versicherung lehnt Regulierung ab wegen Regelverstoß.

Beim Erstkontakt eines RA bestreitet dieser den Regelverstoß und plädiert für „Sache des Geschehens“, erkennt Erfolgsaussicht und zieht Mandat an sich.

Nach Schreiben des RA an gegn. Versicherung lehnt diese wieder ab.

RA setzt, ohne mich vorher/nachher zu informieren und ohne ersichtlichen Grund den Streitwert auf 50 Prozent herunter. Versicherung lehnt wieder ab.

RA will für 50 Prozent Streitwert keine gerichtliche Auseinandersetzung.

Darauf hin erwäge ich gerichtl. Auseinandersetzung für 100 Prozent (Einigung im Verfahren auf 50 Prozent möglich). RA lehnt ab wegen geringer Erfolgsaussichten, legt Mandat nieder und schickt Rechnung, (Bezug 50 Prozent Streitwert).

Meine Frage: Ist ein solches Vorgehen branchenüblich? Muss ich zahlen obwohl meiner Meinung nach eine „Zwickmühle“ aufgebaut wurde, herabsetzen des Streitwerts und anschließend für einen geringen Streitwert nicht streiten wollen?
Ich hatte bisher keine Erfahrung mit RA’s und deren Strategien.
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