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Internetzugang verbieten

Dies ist eine Diskussion zu Internetzugang verbieten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:16
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Internetzugang verbieten

Mal angenommen es gäbe ein Kabelanbieter A der einer Person verbietet einen Kabelanbieter B zu benutzen, obwohl die Voraussetzungen für mehr Leistung/weniger Kosten gegeben sind und bereits für B nur die TV Option möglich ist.
Hat kabelanbieter B wettbewerbsverbot?
Könnte die Person etwas dagegen tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:18
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AW: Internetzugang verbieten

Wie macht das denn der Kabelanbieter A?
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:32
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Der Schlüssel für die Beantwortung der FRage könnte in der Begründung liegen, mit der A der Person "verbietet" den Kabelanbieter B zu nutzen....
Da könnte durchaus was dran sein.

Weil es grad zum Thema passt, habe ich auch eine Frage:

Das Uni-Klinikum in unserer Stadt verbietet mir das Rauchen. Darf es das?
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:40
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Da könnte durchaus was dran sein.

Weil es grad zum Thema passt, habe ich auch eine Frage:

Das Uni-Klinikum in unserer Stadt verbietet mir das Rauchen. Darf es das?


Das Uni Klinikum sagt zu dir das wäre besser für dich.... aber der Kabelanbieter A zwingt die Person .... das sind zwei verschiedene Sachen...
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:42
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Der Schlüssel für die Beantwortung der FRage könnte in der Begründung liegen, mit der A der Person "verbietet" den Kabelanbieter B zu nutzen....


Mal angenommen es gäbe eine Person B im selben Haus die Kabelanbieter B benutzten darf nur selber auch nicht den Vertrag verbessern kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:49
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Und mit welcher BEgründung "verbiete" A?
Das Kabel gehört Kabelanbieter A und der darf bestimmen welche Produkte dadurch laufen, welche Anschlüsse die Bieter schalten dürfen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 10:55
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von prinzessin0311 Beitrag anzeigen
Das Uni Klinikum sagt zu dir das wäre besser für dich....
Nein, nein ... es verbietet es mir ausdrücklich!

http://haoshomepage.files.wordpress....n-verboten.jpg

Das sollte ein leichter Wink mit den Zaunpfahl dahingehend sein, dass es natürlich auf den Kontext ankommt. Beim Uni-Klinikum ebenso wie beim Kabelanbieter.
__________________
cheers, JHS
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  #8 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 11:04
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von prinzessin0311 Beitrag anzeigen
Das Kabel gehört Kabelanbieter A und der darf bestimmen welche Produkte dadurch laufen, welche Anschlüsse die Bieter schalten dürfen.
Ah, da haben wir also die Begründung.

Insgesamt ist es eine recht interessante Frage. Hinsichtlich der "Deutschen Teleko*" ist es so, dass diese ihre (Telefon-/DSL-)Leitungen auch für andere Anbieter von Telekommunikationsleistungen freigeben muß, zur Vermeidung einer Monopolstellung.

Ob man das exact so auch auf den Kabelbetreiber übertragen kann (bzw. ob es dazu bereits rechtskräftige, obergerichtliche Rechtsprechung gibt), ist mir nicht bekannt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Kunde ja die Möglichkeit hätte, Internet über die normale Festnetztelefon-/DSL-Leitung oder die Mobiltelefon"leitung" zu beziehen, insofern also keine -wirkliche- Monopolstellung besteht in dem Fall.

Das ein anderer Anbieter ggf. mehr Leistung für weniger Geld anbietet, ist in dem Zusammenhang völlig belanglos. Wenn überhaupt, könnte man mit der Monopolstellung argumentieren, die aber -wie gesagt- in dem Fall nicht wirklich besteht. Ich vermute daher mal, dass der Anbieter im Recht ist.
__________________
cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 13:34
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Kunde ja die Möglichkeit hätte, Internet über die normale Festnetztelefon-/DSL-Leitung oder die Mobiltelefon"leitung" zu beziehen, insofern also keine -wirkliche- Monopolstellung besteht in dem Fall.
Das ist eben die Frage: hat die Wohnung einen Telefonanschluss über "normale" Leitung?
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  #10 (permalink)  
Alt 15.06.2012, 14:07
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AW: Internetzugang verbieten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das ist eben die Frage: hat die Wohnung einen Telefonanschluss über "normale" Leitung?
Von einer grundsätzlichen Versorgung des Hauses mit einem T-Telefonanschluß (im Keller) bin ich jetzt mal ausgegangen, wenn selbst ein Kabelanschluß da ist. Es wird sich also nicht um eine Waldhütte oder Gartenlaube handeln.

Selbst wenn in der speziellen Wohnung keiner liegt oder er nicht freigeschaltet ist, kümmert sich ja der "Provider nach Wahl" (ohne Mehrkosten) darum.
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cheers, JHS
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