Dies ist eine Diskussion zu Internetzugang verbieten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Internetzugang verbieten Hat kabelanbieter B wettbewerbsverbot? Könnte die Person etwas dagegen tun? |
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| AW: Internetzugang verbieten Wie macht das denn der Kabelanbieter A?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Internetzugang verbieten Zitat:
![]() Weil es grad zum Thema passt, habe ich auch eine Frage: Das Uni-Klinikum in unserer Stadt verbietet mir das Rauchen. Darf es das?
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Internetzugang verbieten Zitat:
Das Uni Klinikum sagt zu dir das wäre besser für dich.... aber der Kabelanbieter A zwingt die Person .... das sind zwei verschiedene Sachen... |
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| AW: Internetzugang verbieten |
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| AW: Internetzugang verbieten Das Kabel gehört Kabelanbieter A und der darf bestimmen welche Produkte dadurch laufen, welche Anschlüsse die Bieter schalten dürfen. |
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| AW: Internetzugang verbieten Nein, nein ... es verbietet es mir ausdrücklich! http://haoshomepage.files.wordpress....n-verboten.jpg Das sollte ein leichter Wink mit den Zaunpfahl dahingehend sein, dass es natürlich auf den Kontext ankommt. Beim Uni-Klinikum ebenso wie beim Kabelanbieter.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Internetzugang verbieten Zitat:
![]() Insgesamt ist es eine recht interessante Frage. Hinsichtlich der "Deutschen Teleko*" ist es so, dass diese ihre (Telefon-/DSL-)Leitungen auch für andere Anbieter von Telekommunikationsleistungen freigeben muß, zur Vermeidung einer Monopolstellung. Ob man das exact so auch auf den Kabelbetreiber übertragen kann (bzw. ob es dazu bereits rechtskräftige, obergerichtliche Rechtsprechung gibt), ist mir nicht bekannt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Kunde ja die Möglichkeit hätte, Internet über die normale Festnetztelefon-/DSL-Leitung oder die Mobiltelefon"leitung" zu beziehen, insofern also keine -wirkliche- Monopolstellung besteht in dem Fall. Das ein anderer Anbieter ggf. mehr Leistung für weniger Geld anbietet, ist in dem Zusammenhang völlig belanglos. Wenn überhaupt, könnte man mit der Monopolstellung argumentieren, die aber -wie gesagt- in dem Fall nicht wirklich besteht. Ich vermute daher mal, dass der Anbieter im Recht ist.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Internetzugang verbieten Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Internetzugang verbieten Zitat:
![]() Selbst wenn in der speziellen Wohnung keiner liegt oder er nicht freigeschaltet ist, kümmert sich ja der "Provider nach Wahl" (ohne Mehrkosten) darum.
__________________ cheers, JHS |
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