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Inkassoverfahren trotz bezahlter Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Inkassoverfahren trotz bezahlter Rechnung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 09.02.2012, 15:13
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Inkassoverfahren trotz bezahlter Rechnung

Herr X habe einen Dienstleistungsvertrag mit einer Firma, die monatliche Rechnungen stellt, die entsprechend überwiesen werden. Eine Rechnung vom Juni 2009 wird angemahnt, Herr X schickt zeitnah, im Juni 2009, einen Brief mit dem entsprechenden Kontoauszug, der den Empfänger klar ausweist, den besagten Dienstleister. Danach hört Herr X nichts mehr von der Angelegenheit.

Zum Dezember 2011 Kündigt Herr X den Vertrag mit dem Dienstleister und ihm wird aufgrund von Vorauszahlungen noch eine Gutschrift angekündigt. Fast parallel zu Gutschrift kommt noch einmal die Mahnung zum Juni 2009. Herr X schickt erneut, eine Zweitschrift des Kontoauszuges und veranlaßt einen Nachforschungsauftrag bei seiner Bank. Der Nachforschungsauftrag ergab, daß der angegebene Empfänger, besagten Dienstleister, den Betrag erhalten hat. Das Ergebnis des Nachforschungsauftrages liegt nur in Form eines E-Mailverkehrs vor. Auch diese Information wurde dem Dienstleister zugesand.
Nun wird Herr X mit einem Inkassobüro belästigt.

Was kann/muss Herr X machen um seine Gutschrift und mittlerweile diverser Unkosten(Zweitschrift Kontoauszug, Nachforschungsauftrag) erstattet zu bekommen?
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Alt 09.02.2012, 15:31
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AW: Inkassoverfahren trotz bezahlter Rechnung

Da gibt es eine ganz einfache Lösung.
Alle Aufwendungen zusammen rechnen, auch die Stunden die man dafür geleistet hat (incl. Spät- Nachtschichtzuschlag!!). Sie zu, daß die Summe die Forderung übersteigt und schicke dem Dienstleister eine Rechnung für den Mehraufwand einer bereits bezahlten Leistung. Da die Kosten ja "vor" der Kenntnis v. Inkassobüro angefallen sind, hast du natürlich deine Rechnung schon vorher fertig gehabt ;-). 2 Tage später schickts eine Kopie der Rechnung an das Inkassobüro, mit dem Hinweis, daß du im Gegenzug auf die zu begleichende Rechnung wartest.
Zumindest werden die sich hüten ein Mahnverfahren los zu treten, weil es ja eine Gegenforderung gibt, die erst mal beglichen werden muß.
Um noch eins drauf zu setzen, schickst du nach 14 Tagen eine Mahnung hinterher :-). Ob du die Sache dann weiter verfolgen willst, bleibt dir überlassen. Aber ich denke, die werden sich nicht mehr rühren.
Bei mir hat sich danach niemand mehr gemeldet. Hat also prima funktioniert.
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