Dies ist eine Diskussion zu Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung Es wird für ein Eigenheim das Grundstück mit erworben. Die Nebenkosten für beides errechnen sich aus Grundstück und Haus. In der zu unterschreibenen Bau- und Leistungsbeschreibung für das zu bauende Haus muss dann nicht auch die Größe des Grundstückes incl. Flurplan enthalten sein? Beides wird ja in einem Stück erworben! Danke für Feedback |
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| AW: Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung Bei dem Sachverhalt gehe ich davon aus, dass es sich um ein Bauträgervertrag handeln dürfte. In diesem Fall sollte die Baubeschreibung mit beurkundet werden. Selbst wenn diese nicht beurkundet wird, gehört zur Bau- und Leistungsbeschreibung nicht nur ein Lageplan mit dem enthaltenen Baukörper, sondern hinzukommen müssen auch die Grundriss- und Ansichtspläne des zu errichtenden Gebäudes. |
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| AW: Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung Danke für Feedback, Es ist richtig, Grundstück incl. Haus wird von einem Bauträger erworben. Die Bau- und Leistungsbeschreibung bezieht sich nur auf das Haus mit den eingebrachten Änderungen des Käufers und den Standardeinbauten selbst. In dieser sind aufgelistet, wie das Haus unter anderem, aus was für Materialien usw., gebaut wird. Das Grundstück selbst wird nicht erwähnt obwohl es als Paket zusammen erworben werden muss. Nun nochmal die Frage, gehören die Größe des Grundstückes und deren Grenzen mit in die BLB? Zum Haus wurde noch eine Garage über den Bauträger geordert, ist diese ebenfalls in der BLB im Detail mit seinen Bestandteilen aufzulisten und zu dokumentieren? Ein Paradoxon ist eigentlich, je besser man das Haus ausstattet um so höher werden neben dem Kaufpreis auch die Nebenkosten! Danke für Feedback |
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| AW: Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung Die Grundstücksgröße ergibt sich doch aus dem eigentlichen Kaufvertrag oder nicht? Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist doch Gegenstand des Kaufvertrages. In diesem Fall muss die Größe nicht noch einmal gesondert in der Baubeschreibung auftauchen, weil alles ein "Vertragswerk" ist. |
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| AW: Inhalt einer Bau-und Leistungsbeschreibung Danke erstmal für die Info, Nochmal kurz zum Ausgangspunkt. Das Grundstück war beim Angebot nur als labidare Zeichnung ohne eine genaue Vermessung ausgewiesen. Z.Zt. ist die Parzelle (eine von mehreren) mit Wildwuchs überwachsen. Diese wurde gegen eine Anzahlung reserviert. Man hat kein Dokument welches mit Zahlen belegen, wie groß das Flurstück ist und wo deren genaue Grenzen liegen. Die BLB für das Haus soll nun unterschrieben werden. Da man aber beides als Paket erwerben muss, müsste doch eigentlich das Grundstück mit in die BLB eingefügt werden. Bevor es zum eigentlichen Kaufvertrag kommt, müsste doch ersteinmal alles bekannt sein was man letztendlich erwirbt und unterschreibt. Die Unterzeichnung der BLB ist noch kein Kaufvertrag. Wenn man jedoch danach auf Grund von Unstimmigkeiten zurücktritt, hat das Konseqenzen für den Käufer? Darf der Bauträger, für die Erstellung der BLB, diese dem Käufer in Rechnung stellen? Danke für Feedback |
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