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In jedem Fall Gefängnis?

Dies ist eine Diskussion zu In jedem Fall Gefängnis? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 14:00
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In jedem Fall Gefängnis?

Hallo Zusammen,

Ein PKW-Fahrer wird um 22 Uhr von der Polizei angehalten, da dieser Ausfallerscheinungen aufzeigte.

Bei der Kontrolle bestätigt der PKW-Fahrer auch wahrheitsgemäß das letzte Mal um 6 Uhr morgens Amphetamine konsumiert zu haben.

Urin und Blutabnahme erfolgte im Revier um 23 Uhr. Außerdem wurde ein Rest des Amphetamins (weniger als 2g ca) abgenommen.

Führerschein wurde sofort dabehalten.

Es handelt sich um einen Erstfall. Der Fahrer ist 28 Jahre alt. Droht ihm eine Gefängnisstrafe?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 14:25
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Zitat:
Droht ihm eine Gefängnisstrafe?
nein, das wäre in so einem fall mehr als völlig unwahrscheinlich!
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 14:38
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

(§§ 315 bis 315d): "(...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (...)"

Wie ist das mit der Freiheitsstrafe zu verstehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 15:06
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

So wie es dort steht (abgesehen davon, dass hier nur § 316 StGB in Betracht käme. Es werden zwei Strafarten angedroht, Freiheits- und Geldstrafe. Bei einem Fall wie dem von dir geschilderten, käme nur eine Geldstrafe in Betracht.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 15:06
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Zitat:
Zitat von Kenny84 Beitrag anzeigen
Wie ist das mit der Freiheitsstrafe zu verstehen?
so, wie es da auch steht: freiheitsstrafe = gefängnis

bei solchen delikten gibt es ja einen strafspielraum: von geldstrafe bis hin zu gefängnisstrfe. das ist auch sinnvoll, denn es gibt immer leichtere vergehen und schwerere vergehen, die dann entsprechend härter bestraft werden.

bei jemand, wo betrunken mit einem panzer durch die fussgängerzone von klein-blökesdorf brettert, dabei die örtliche aphotheke, den blökesdorfter stadtanzeiger und einen frisiersalon "platt" gemacht hat, hätte ich eine andere antwort als unter #2 gegeben.

natürlich ist es ein "hammer" unter einfluss harter drogen auto zu fahren zumal auch noch ausfallerscheinungen vorlagen... ja. aber direkt in den knast wandert man dann beim ersten mal noch nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 15:43
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Nicht zu vergessen, dass der PKW-Fahrer außerdem im Besitz von ca. 1g und paar Gequetschte war! Wie sieht es demnach unter diesem zusätzlichen Gesichtspunkt aus? Vielen Dank für die rege Beteiligung und Auskunft übrigens!
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  #7 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 16:20
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Zitat:
Zitat von Kenny84 Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen, dass der PKW-Fahrer außerdem im Besitz von ca. 1g und paar Gequetschte war! Wie sieht es demnach unter diesem zusätzlichen Gesichtspunkt aus?
Wird nix ändern.

Für die MPU sparen.
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__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.05.2012, 20:09
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Werde selbstverständlich nachträglich das tatsächliche Maß der Strafe posten, um ggf. ähnliche Sachverhalte hierhin verweisen zu können.

Eine weitere Frage: Wird die Arbeitsstelle über dieses Vergehen informiert? Wie wird das Einkommen des Betroffenen vom Richter ermittelt? (Zwecks Tagessätze)

Geändert von Kenny84 (02.05.2012 um 20:44 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 02.05.2012, 20:38
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Zitat:
Zitat von Kenny84 Beitrag anzeigen
Werde selbstverständlich nachträglich das tatsächliche Maß der Strafe posten, um ggf. ähnliche Sachverhalte hierhin verweisen zu können.
das freut uns natürlich immer (rein fiktiv ).

Zitat:
Eine weitere Frage: Wird die Arbeitsstelle über dieses Vergehen informiert?
nein-nein, keine sorge. (es könnte höchstens auffallen, wenn der herr nun jeden morgen mit dem fahrrad kommt.)

Zitat:
Wie wird das Einkommen des herrn(!) vom Richter ermittelt? (Zwecks Tagessätze)
der wird nach dem einkommen fragen, das der herr dann wahrheitsgemäß angeben muss.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.05.2012, 21:16
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AW: In jedem Fall Gefängnis?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
der wird nach dem einkommen fragen, das der herr dann wahrheitsgemäß angeben muss.
Seit wann gibt es im Strafprozessrecht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage für Beschuldigte?
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