Dies ist eine Diskussion zu Im Ausland lebender Deutscher/Fahrerflucht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Im Ausland lebender Deutscher/Fahrerflucht fiktiver Fall: Person A,30 J., deutscher Staatsbuerger, inzwischen in den USA lebend kehrt einmal jaehrlich zum Heimatbesuch nach Deutschland zurueck. Beim Abbiegen mit dem Auto eines Freundes in eine enge Gasse beschaedigt er ein fremdes Fahrzeug. Er hinterlaesst eine Telefonnummer, wartet gemeinsam mit seiner Mutter 30 minuten am Tatort und sucht dann eine Polizeiwache auf. Dort angekommen hat der Halter des Fahrzeuges bereits Anzeige erstattet. Person A sowie seine Mutter werden zur Sache befragt und Person A gibt an in den USA zu leben. Der Hauptkommissar gibt an, dass Person A keinen Prozess zu fuerchten habe, da er ja so schnell es ihm moeglich war, eine Polizeiwache aufgesucht habe. DIe beiden verlassen das Praesidium. Einige Wochen spaeter erhaelt Person A einen Anhoerungsbogen und ebenfalls die Mutter. Person A bekommt ihn als Email, da er in Deutschland keine Existenz mehr unterhaelt. Als Anmerkung ist in der Email die Frage verzeichnet, wann Person A denn wieder in Deutschland erscheine? Die Strafsache werde schliesslich von der Staatsanwaltschaft in [fiktive Stadt] entschieden. Nun die Frage: muessen Beschuldigte in einem derartig gelagerten Delikt zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens in Deutschland sein bzw. kann die Staatsanwaltschaft verlangen, dass er zurueckkehrt? Hinweis: es ist noch keine Anklage erhoben. |
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| AW: Im Ausland lebender Deutscher/Fahrerflucht Zurückehren muss hier niemand. Es sei denn, es ergeht eine förmliche Ladung zwecks perönlicher Befragung oder Verhandlung. Doch davon wird aller Voraussicht nach abgesehen werden, weil in der Sache offenkundig keine Straftat verwirklicht wurde, weshalb eine Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO zu erwarten sein dürfte und somit die hohen Reisekosten dem Fiskus anheimfallen würden, der das Geld naturgemäß sicher anders ausgeben möchte.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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