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HV zahlt Kaution nicht aus, wegen BK-Rückständen

Dies ist eine Diskussion zu HV zahlt Kaution nicht aus, wegen BK-Rückständen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 06.07.2010, 22:52
Boardneuling
 
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Angry HV zahlt Kaution nicht aus, wegen BK-Rückständen

Hallo,


Problem ist wie folgt,

A hat zum 30.12.2009 die NK-Abrechnungen für 2008 in der Post. Abrechnungen, da die von A bewohnte Wohnung im Jahr 2008 verkauft wurde.

Aus der Abrechnung vom 1.1.-31.03. ergibt sich für A eine Nachzahlung i.H.v. 203,20 EUR.

Aus der Abrechnung vom 1.4.-31.12. ergibt sich für A eine Nachzahlung i.H.v. 98,99 EUR.

insgesamt also 302,19 EUR (durch eine Person entstanden, bei 98 EUR mon. VZ!?!).

A prüft die Abrechnung innerhalb der 4 Wochen-Frist und stellt fest, das z.B. in der zweiten Jahreshälfte lt. beigef. Abrechnung der Heizungsmonteure scheinbar 2 vers. Wohnungen die demselben Eigentümer gehören berechnet wurden. Auch der Wasserverbrauch scheint lt. Wohnungsbezeichnung auf der Abrechnung nicht richtig berechnet worden zu sein. Und die Grundsteuer weicht der zum Vorjahr ab.

A denkt, das die unfähige Buchhalterin der Hausverwaltung evtl. zur Wahrung der Abrechnungsfrist ihre Konten ausgedruckt hat.

Zahlungsfrist wäre der 30.01.2010.

A zahlt nicht und bittet frist- und formgerecht um Korrektur der Abrechnungen und Zusendung der neuen Abrechnung an die der HV bekannte neue Adresse von A, denn dieser kündigt seine Wohnung zum 28.02.2010 und zieht Ende Februar aus. Die Übergabe mit der Verwalterin war ok und man hat um eine schnelle Rückzahlung der Kaution gebeten, da dies immerhin 1.200 € sind und für Kosten der neuen Wohnung gebraucht würden.

Nach mehreren Telefonaten mit der Buchhalterin werden A nun endlich im März 1.000 EUR Vorschuss auf die Kaution erstattet.

Heute fragt sich A, ob er ein Recht auf die Auszahlung der restlichen Kaution einschl. Kautionszinsen hat oder ob die HV diesen Betrag einbehalten darf, bis die richtige Abrechnung zugeht?

Sind die Abrechnungen formell oder inhaltlich falsch und bieten somit keine Grundlage für die Nachforderungen?
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Stichworte
einbehalten, hausverwaltung, mietkaution, nebenkostenabrechnung, vermieter

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