Dies ist eine Diskussion zu Hotel Mama innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
| Umfrageergebnis anzeigen: Wie kann man einen 20 jährigen zum Auszug bewegen | |||
| Eine Wohnung für ihn aussuchen | | 1 | 100,00% |
| Bei einer Gesellschaft anmelden | | 0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| AW: Hotel Mama Mama ist für seinen Unterhalt verantwortlich. Der (Co-)Erzeuger, sofern greifbar, natürlich auch. Das schließt doch aber sicher nicht ein, dass sie ihn unter allen Umständen in ihrer Nähe ertragen muss. Daraus würde folgen, dass sie ihm "unter Wahrung einer angemessenen Frist" die Mitbenutzung ihrer Wohnung kündigen kann, ihn also zum Tag X rauswerfen kann. Falls das wirklich nicht geht, hätte ich alternativ den Vorschlag: Sie kündigt ihren Mietvertrag für die derzeitige Wohnung und sucht sich eine neue. Da muss sie ihn dann nicht mehr mit einziehen lassen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Hotel Mama Rausschmeißen, Schlüssel abnehmen / Schloss wechseln. |
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| AW: Hotel Mama Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Hotel Mama Zitat:
Soweit man weiß kann man den Sohn trotzdem er noch kein eigenes Geld verdient bitten auszuziehen, da er die Regeln des Anstandes überschreitet. Der Vater von dem die Mutter geschieden sein soll, hat das nötige Kleingeld um ihn zu unterstützen. Kindergeld und Unterhalt erhält er ja sowie so. Stimmt das so? Die Mutter soll von Hartz IV leben. |
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| AW: Hotel Mama Dann muß die Mutter auch keinen Unterhalt zahlen. Rausschmeissen den Bengel. Fertig ist der Lack. Eine Wohnung "aussuchen" (auf seinen Namen anmieten) oder irgendwo anmelden, geht nicht, da er volljährig ist. Wie gesagt - Schloß wechseln und gut ist.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Hotel Mama Stimme gern zu, bin aber verblüfft, dass Mama das wirklich darf. Lang ist's her, da gab es ein Thema, bei dem ich lernen durfte, dass Junior seinen Eltern den von ihm nicht genehmigten Zutritt zu seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung verbieten durfte. Das Zimmer war quasi sein Besitz, auch ohne vertragliche Vereinbarung oder gar Zahlung einer (Unter-)Miete. Umgekehrt war es dann nicht erlaubt, dem Junior den Zugang zu anderen Räumen der Wohnung zu verbieten. Werde bei Gelegenheit mal selbst suchen, falls jemand schneller sein will, das Thema dürfte maximal 15 Monate alt sein und bei dem Jugendlichen gab es irgendwelche Gesundheitsprobleme, die die Mutter nicht erfahren sollte.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Hotel Mama Das müssten schon schwere gesundheitliche Einschränkungen sein. Aber grundsätzlich kann die Mutter das Kind vor die Tür setzen. Zitat:
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| AW: Hotel Mama Zitat:
das eine, der andere thread -dass eltern nicht in die privatsphäre (zimmer) der erwachsenen kinder eindringen düfren- hat mit dem anderen -dass eltern ihre kinder rauswerfen dürfen- nichts zu tun. deine vermieterin darf auch nicht in deiner wohnung schnüffeln kommen. kündigen darf sie dir aber wohl (als vermieterin natürlich nur unter bestimmten mietrechtlichen voraussetzungen - die eltern natürlich nicht beachten müssen). |
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| AW: Hotel Mama Zitat:
![]() Das duerfte aber recht selten vorkommen. Vorliegend waere zu fragen, ob der Sohn seiner Mutter Geld zahlt, das man als Miete auslegen koennte. Ist dies aber nicht der Fall, so kann de Mutter ihn einfach rauswerfen, wie schon andere geschrieben haben. Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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