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Hotel Mama

Dies ist eine Diskussion zu Hotel Mama innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Umfrageergebnis anzeigen: Wie kann man einen 20 jährigen zum Auszug bewegen
Eine Wohnung für ihn aussuchen 1 100,00%
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Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:58
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Cool Hotel Mama

Vielleicht hat jemand eine Idee wie kann man einen 20 jährigen bewegen sich eine Wohnung zu suchen, wenn er die Alleinerziehende Mutter dauernd beschimpft.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:43
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AW: Hotel Mama

Mama ist für seinen Unterhalt verantwortlich. Der (Co-)Erzeuger, sofern greifbar, natürlich auch. Das schließt doch aber sicher nicht ein, dass sie ihn unter allen Umständen in ihrer Nähe ertragen muss.
Daraus würde folgen, dass sie ihm "unter Wahrung einer angemessenen Frist" die Mitbenutzung ihrer Wohnung kündigen kann, ihn also zum Tag X rauswerfen kann.
Falls das wirklich nicht geht, hätte ich alternativ den Vorschlag: Sie kündigt ihren Mietvertrag für die derzeitige Wohnung und sucht sich eine neue. Da muss sie ihn dann nicht mehr mit einziehen lassen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 17:44
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AW: Hotel Mama

Rausschmeißen, Schlüssel abnehmen / Schloss wechseln.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 18:56
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AW: Hotel Mama

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Mama ist für seinen Unterhalt verantwortlich. Der (Co-)Erzeuger, sofern greifbar, natürlich auch.
je nach den Umständen des Einzelfalles ist dem nicht zwingend so

Zitat:
Rausschmeißen, Schlüssel abnehmen / Schloss wechseln.
Zustimmung
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 23:06
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AW: Hotel Mama

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Mama ist für seinen Unterhalt verantwortlich. Der (Co-)Erzeuger, sofern greifbar, natürlich auch. Das schließt doch aber sicher nicht ein, dass sie ihn unter allen Umständen in ihrer Nähe ertragen muss.
Daraus würde folgen, dass sie ihm "unter Wahrung einer angemessenen Frist" die Mitbenutzung ihrer Wohnung kündigen kann, ihn also zum Tag X rauswerfen kann.
Falls das wirklich nicht geht, hätte ich alternativ den Vorschlag: Sie kündigt ihren Mietvertrag für die derzeitige Wohnung und sucht sich eine neue. Da muss sie ihn dann nicht mehr mit einziehen lassen.


Soweit man weiß kann man den Sohn trotzdem er noch kein eigenes Geld verdient bitten auszuziehen, da er die Regeln des Anstandes überschreitet. Der Vater von dem die Mutter geschieden sein soll, hat das nötige Kleingeld um ihn zu unterstützen. Kindergeld und Unterhalt erhält er ja sowie so. Stimmt das so?
Die Mutter soll von Hartz IV leben.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 00:17
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AW: Hotel Mama

Dann muß die Mutter auch keinen Unterhalt zahlen.

Rausschmeissen den Bengel. Fertig ist der Lack.

Eine Wohnung "aussuchen" (auf seinen Namen anmieten) oder irgendwo anmelden, geht nicht, da er volljährig ist.

Wie gesagt - Schloß wechseln und gut ist.
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cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 09:58
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AW: Hotel Mama

Stimme gern zu, bin aber verblüfft, dass Mama das wirklich darf.

Lang ist's her, da gab es ein Thema, bei dem ich lernen durfte, dass Junior seinen Eltern den von ihm nicht genehmigten Zutritt zu seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung verbieten durfte.
Das Zimmer war quasi sein Besitz, auch ohne vertragliche Vereinbarung oder gar Zahlung einer (Unter-)Miete. Umgekehrt war es dann nicht erlaubt, dem Junior den Zugang zu anderen Räumen der Wohnung zu verbieten.
Werde bei Gelegenheit mal selbst suchen, falls jemand schneller sein will, das Thema dürfte maximal 15 Monate alt sein und bei dem Jugendlichen gab es irgendwelche Gesundheitsprobleme, die die Mutter nicht erfahren sollte.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 10:26
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AW: Hotel Mama

Das müssten schon schwere gesundheitliche Einschränkungen sein.

Aber grundsätzlich kann die Mutter das Kind vor die Tür setzen.


Zitat:
Dann muß die Mutter auch keinen Unterhalt zahlen.
Kann sie ja auch nicht, wenn sie ALG2 bezieht.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:21
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AW: Hotel Mama

Zitat:
Zitat von motzi
bin aber verblüfft, dass Mama das wirklich darf.
sie darf, es ist ja ihre wohnung.

das eine, der andere thread -dass eltern nicht in die privatsphäre (zimmer) der erwachsenen kinder eindringen düfren- hat mit dem anderen -dass eltern ihre kinder rauswerfen dürfen- nichts zu tun.

deine vermieterin darf auch nicht in deiner wohnung schnüffeln kommen. kündigen darf sie dir aber wohl (als vermieterin natürlich nur unter bestimmten mietrechtlichen voraussetzungen - die eltern natürlich nicht beachten müssen).
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  #10 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 20:56
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AW: Hotel Mama

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
deine vermieterin darf auch nicht in deiner wohnung schnüffeln kommen. kündigen darf sie dir aber wohl (als vermieterin natürlich nur unter bestimmten mietrechtlichen voraussetzungen - die eltern natürlich nicht beachten müssen).
Es sei denn, die Eltern sind gleichzeitig auch Vermieter

Das duerfte aber recht selten vorkommen. Vorliegend waere zu fragen, ob der Sohn seiner Mutter Geld zahlt, das man als Miete auslegen koennte. Ist dies aber nicht der Fall, so kann de Mutter ihn einfach rauswerfen, wie schon andere geschrieben haben.

Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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