Dies ist eine Diskussion zu Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| bitte helft mir... Nehmen wir mal an, es gibt folgenden Fall: X bestellt im Internet bei Y etwas und das ganze passiert per Bankeinzug. Am Ende der Bestellung trägt X dort also die Kontonummer und Bankleitzahl ein, wobei bei der Bankleitzahl ein Tippfehler war. X wird daraufhin von Y per Email kontakiert mit der Aufforderung die Daten zu korregieren. die Bankleitzahl wird um eine Ziffer falsch eingetragen (Tippfehler) und Y meldet sich noch mal. X schickt diesmal die korrekten Angaben hin und das geld kann aber mangels deckung nicht abgebucht werden. es wird eine mahnung etc verschickt. X kann aber derzeit mangels geld nicht bezahlen. hat das Y auch gesagt. Y stellt gegen X eine anzeige wegen Betrugs, da die BLZ 2x falsch angegeben worden ist. dies allerdings nicht vorsätzlich.und die später korregiert worden sind! Ist das nun ein Betrug oder nicht? und was soll X machen? |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Vielleicht sagt X auch noch den Gegenstand, bzw. Warenwert, um überhaupt zu wissen....... ob deren Antwort lohnt ? Wurde die Ware überhaupt geliefert und empfangen????? Weshalb bestellt X Ware ohne Geld, bzw. Kontodeckung zu haben?????? Kaufsüchtig??? Lg.
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? also es handelt sich dabei um eine cd die X für das studium haben wollte. eine kontodeckung lag zu dem zeitpunkt vor. er das direkt bei Y bestellt der verfasser dieser cd ist. der warenwert beträgt 43 euro |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? die ware wurde empfangen. was hat X zu erwarten? |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Wenn die ersten Handlungen wirklich Tippfehler waren, dann liegt kein Vorsatz vor, dementsprechend fällt Betrug sowieso aus, da dieser nur vorsätzlich begangen werden kann. Allerdings könnte nichtsdestotrotz ein Betrug bei Vertragsschluss vorliegen, WENN die X zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon wusste, dass sie bei Fälligkeit nicht bezahlen werden kann. Ob das der Fall ist, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Der Wert der Ware ist für die Tatbestandlichkeit allerdings völlig belanglos, wird erst im Rahmen eines Strafmaßes zu berücksichtigen sein. oder wenn das Maß der Schuld zu ermitteln ist im Rahmen einer Ermittlungseinstellung. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Es geht bei der Kontodeckung nicht um den Zeitpunkt der Bestellung, sondern den der Fälligkeit des Kaufpreises. Wenn X davon ausging, dass da Deckung bestand, dann hat sie keinen Eingehungsbetrug begangen. Die Tippfehler können wie erwähnt mangels Vorsatzes nicht strafbar sein. Ob die Ermittlungsbehörden das glauben, steht aber auf einem anderen Blatt, auch wenn sie strenggenommen alle relevanten Tatumstände (also auch den Vorsatz) beweisen müssten. Aber was für ein Bußgeld meinst du? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Sodann war es auch kein Betrug, sondern ein Tippfehler eben! Betrug setzt eine Absicht voraus, welche hier zu keinem Zeitpunkt erkennbar ist! Somit verbreitet er "heiße Luft" ! Sicherlich wurde die CD entpackt und somit scheidet generell die Rückgabe, bzw. Rücktrittsrecht aus. Somit sollte der Käufer nochmals per Schreiben (Mail genügt) klar stellen, dass es lediglich eine Verkettung von unglücklichen Umständen war. - basta - Nun zur Bezahlung: Käufer sollte seine Zahlungsbereitschaft zumindest erkennen lassen. Aus dem bereits geführten Schriftverkehr oder der beigelegten Rechnung ist sicherlich eine Bankverbindung des V erkennbar. Somit sollte der Betrag nun aber endlich überwiesen werden, zumindest eine Rate im Höhe von ca. 40 %. Entschuldigen Sie sich und versprechen sie Rate 2 und Schlusszahlung zu begleichen, binnen 2 Monaten. Lg.
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? also da Y die sache dem gericht übergeben hat und X keine Vorstrafen hat und es ja kein betrug war, würde das verfahren gegen X eingestellt? mit Y kann X nicht reden da er nur Drohungen ausspricht, was an sich menschlich schon nicht ok ist. also hat Y mit der Klage ja die Kosten und keine Erfolgsaussichten. wer muss denn beweisen das X vorsätzlich die falsche BLZ angegeben hat, da X das ja in einer späteren Email die richtige BLZ angegeben hat. angenommen die Zahlung ist erfolgt und Y liegt jetzt der Überweisungsträger per Fax vor, was kann Y dann noch machen? Y meinte zu X das ein weiterer Punkt für den Betrug vorliegt, da X eine Lohnpfändung bei dem Arbeitgeber hat. Aber das hätte doch rein theoretisch nix mit der Sache zu tun?! |
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| AW: Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Bitte zwischen Zivil- und Strafverfahren unterscheiden... Im Strafverfahren wird lediglich die strafrechtliche Seite des Falles geklärt, also die Frage, ob Betrug vorliegt oder nicht. Da muss einzig und allein die Ermittlungsbehörde (Polizei/Staatsanwaltschaft) etwas Beweisen. Davon bekommt der Y sein Geld nicht, aber braucht auch keine Kosten zu zahlen. Die trägt der Staat für seine Ermittlungen. Sein Geld kriegt Y erst im Zivilverfahren wenn er es einklagt, erst da ist er (Y) dann beweispflichtig. Wenn die Zahlung erfolgte, dann ist die Klage aber sinnlos. Lohnpfändung als Betrugsanzeichen? Sehe ich nicht so: Die Lohnpfändung betrifft nur den Betrag jenseits des Pfändungsfreibetrags, den Rest bekommt der Arbeitnehmer ja ausgezahlt. Und davon kann er durchaus noch was bezahlen. Wenn die Ermittlungsbehörden den Tatnachweis nicht führen können, dann stellen sie das Verfahren nach § 170II StPO ein, das hat dann keine negative Auswirkungen für den Beschuldigten. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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