
04.02.2012, 23:29
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| Hausübertragung - Berechnung des Auszahlungsbetrages Angenommen, Person A wurde zu Lebzeiten der Eltern das Elternhaus übertragen. Aber erst nach dem Tod des letzten Elternteils soll er seinen Bruder, Person B auszahlen. In der notariellen Übertragungsurkunde wurde folgendes vereinbart:
"Sollte sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2000 = 100 gegenüber dem Stand von Tag x um mehr als 10 Punkte erhöhen oder ermäßigen, so soll sich der zu zahlende Herauszahlungsbetrag ab dem auf die Veränderung folgenden Kalenderjahr um 50 % der Änderung erhöhen oder ermäßigen."
Angenommen, der vereinbarte Betrag läge bei 70.000 Euro und der Verbraucherpreisindex läge im Jahr des Vertragsabschlusses bei 96,9 % und beim Tag der Auszahlung 9 Jahre später bei 110,7 %. Welchen Betrag müsste Person A seinem Bruder auszahlen? Würde diese Klausel zum Tragen kommen, da sich der Index innerhalb der 9 Jahre um mehr als 10 Punkte erhöht hat? |