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Hausschenkung Rückgängig machen?

Dies ist eine Diskussion zu Hausschenkung Rückgängig machen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 18:50
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Hausschenkung Rückgängig machen?

Großeltern G überschreiben/schenken Enkeltochter E ein Haus, da es Streit mit dem einzigen Sohn S gibt.
Nießbrauchrecht wird schriftlich beim Notar festgehalten, ebenso die Regelung für die laufenden Kosten, welche die Großeltern G tragen.
Das Haus wird schuldenfrei überschrieben.

A )Großeltern G und der einzige Sohn S vertragen sich und der Sohn S soll doch das Haus bekommen, welches der Enkelin E vor vier Jahren geschenkt wurde.
Ist das ohne Einwilligung der Enkelin E möglich, wenn die Großeltern G nicht finanziell in Schwierigkeiten sind?

B)Könnten die Großeltern das Haus der Enkelin grundsätzlich zurückverlangen, auch wenn sie es nicht dem einziegn Sohn vermachen und nicht in finanzielle Nöte gelangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 19:32
V.I.P.
 
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AW: Hausschenkung Rückgängig machen?

Nein und nein.

Der Sohn kann aber einen Ergänzungsanspruch auf sein Erbe haben, wenn die Großeltern (teilweise) sterben; vermutlich - wegen des Nießbrauchs - auch zeitlich unbegrenz (ansonsten binnen zehn Jahren ca. ab Schenkung, falls die Großeltern bis dahin (teilweise) sterben.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 22:56
V.I.P.
 
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AW: Hausschenkung Rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
wenn die Großeltern (teilweise) sterben;
und wenn ich sterb dann stirbt nur ein Teil von mir
und stirbst Du bleibt deine Liebe hier
(Maffay, "So bist Du")

Gilt auch das Einschlafen des Beins?

Sorry für OT, aber der musste sein, inhaltlich stimme ich zu.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 22:58
V.I.P.
 
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AW: Hausschenkung Rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Sorry für OT, aber der musste sein, inhaltlich stimme ich zu.
Ich war mir SO sicher, dass jemand darauf reagieren würde - und trotzdem zu faul, es besser zu formulieren.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 23:51
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AW: Hausschenkung Rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von soliton
wenn die Großeltern (teilweise) sterben
ich weiß schon... du meinst lepra.
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