
30.01.2012, 21:11
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| Hausmeister Zugang zum Kellerraum Mal angenommen man mietet in einem 9-Familienhaus eine Wohnung mit einem Kellerraum, in welchem sich ein Abwasserschacht befindet und ein Wasserhahn, der im Sommer aufgedreht werden muß, damit der Hausmeister die Grünanlage bewässern kann. Muß der Mieter dem Hausmeister Zugang zum Kellerraum gewähren, obwohl im Mietvertrag nichts davon erwähnt wurde? Kann man dem Hausmeister den Zugang zum gemieteten Kellerraum verbieten und verlangen, dass der Wasseranschluß außerhalb des Raumes angebracht wird? Ist der Hausmeister verpflichtet, den Abwasserschacht (Kanal) persönlich zu kontrollieren? Mal angenommen, dass der Schacht innerhalb von 12 Jahren nur 2 x geleert wurde, wie oft muß er dann kontrollieren? |