Dies ist eine Diskussion zu hauskauf rückgängig machen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| hauskauf rückgängig machen |
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| AW: hauskauf rückgängig machen Der Käufer A könnte den Kaufvertrag evtl. wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dazu muss A natürlich vom Verkäufer des Hauses arglistig getäuscht worden sein. Der Sachverhalt ist hier aber etwas dürftig. Vielleicht hilft folgendes Beispiel weiter: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vers...-__f59545.html |
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| AW: hauskauf rückgängig machen ja..ist bissel dürfti..ist ja nicht für mich..... A könnte ein kollege sein... |
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| AW: hauskauf rückgängig machen Zitat:
Im Vertrag (davon gehe ich aus) wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein (wenn nicht, Hauptgewinn). Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass dieser den Mangel bewusst verschwiegen hat. Hier wird es auf jedes Wort und auf jeden Zeugen ankommen. Man sollte also als erstes genau aufschreiben, wer was wann und wo gesagt hat. Und man sollte sich überlegen, ob die Sanierung nicht günstiger ist als das Prozessrisiko.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: hauskauf rückgängig machen Offensichtlich wollte man beim seinerzeitigen Kauf des bebauten Grundstücks keinen Sachverständigen einschalten bzw. die Kosten einsparen. Das rächt sich jetzt und um einen Sachverständigen wird man nun voraussichtlich nicht umhin kommen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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