Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf mit Mieter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Hauskauf mit Mieter Beispiel: Junge Familie möchte ein Haus kaufen in dem ein Mieter bereits seit ca. 2 Jahren wohnt. Einige Wohnräume (das Dachgeschoss) im Haus wurden umgebaut bzw. aus Dachboden wurde Wohnraum gemacht ohne Genehmigung und in diesem Wohnraum (jetzt Einliegerwohnung) wohnt der Mieter. Laut Bauaufsicht ist es nicht möglich aus der umgebauten Fläche offiziellen Mietwohnraum zu machen, außer für Familiäre zwecke würde es Genehmigungsfähigkeit sein. Die Familie möchte den Wohnraum für ein Familienmitglied zu Verfügung stellen und später wenn die Kinder Größer sind, sollen diese die Möglichkeit haben dort eigenständig zu leben. Laut Gesetz bricht der Kauf eines Hauses ein Mietvertrag nicht und die Familie müsste rechtlich gesehen mit der Kündigung wegen Eigenbedarf warten, bis Sie offiziell im Grundbuch eingetragen ist. Da der Mieter in diesem Falle 3 Monate Kündigungsfrist hat würde sich das aufgrund des Grundbucheintrages um 5 Monate mindestens rauszögern, bevor die Familien die Einliegerwohnung nutzen kann. Die Frage ist nun welche Rechte die Mieterin überhaupt hat, da es kein offizieller Mietwohnraum ist, der angemietet wurde. Da die Familie den Mietvertrag so nicht übernehmen will aus Angst vor Konsequenzen ist die Fragen ob man beim unterzeichnen für den Hauskauf mit der Mieterin gleichzeitig ein Aufhebungsvertrag vereinbart mit der Frist binnen 3 Monaten die Wohnung zu räumen! Welche Möglichkeiten hat die Familien überhaupt rein rechtlich gesehen und auch falls die Mieterin sich quer stellt? Vielen Danke schon in voraus für hilfreiche Antworten!!! Schnegge |
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| aufhebungsvertrag, eigenbedarfskündigung, hauskauf, kündigen, mieter |
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