Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf falsche Angaben durch Makler innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Hauskauf falsche Angaben durch Makler Der Auszug aus dem Katasteramt zeigt (im Maßstab 1:1000 - also eher schwer nachvollziehbar, wo die Grenzen liegen) die verwinkelten Grundstücksgrenzen. Die Familie hat nun erfahren, dass auf dem Bürgersteig 1 Grenzstein liegt, von dem aus-eine gerade Linie gezogen- der Zugang zum Haus (der genauso ziegelrot gepflastert ist wie die nebenan liegende Terrasse) nicht zum erworbenen, sondern zum Nachbargrundstück gehört. Nun hat die Familie die berechtigte Angst, dass -wenn das Nachbargrundstück verkauft werden sollte - ein eventuell neuer Eigentümer der Familie den Weg, der seit 20 Jahren besteht, zum Haus wegnimmt. Gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" ? Das Haus steht seit 20 Jahren, der Eingang führt von der Straße ca 10 m geradeaus zur Haustür. Alles ist in der selben Farbe gepflastert, optisch ist es also völlig klar, dass der gepflasterte Weg zum Haus gehört. Der Weg ist durch einen Steinwall von dem Weg zum Haus der Mutter getrennt. Das Gartentor teilt sich die Familie mit der Mutter der Vorbesitzerin. Bei der Kaufbesichtigung und auch beim Notar wurde von der Maklerin -leider nur mündlich- erklärt, dass der Weg zum Haus gehört und man sich nur das Gartentor mit der Nachbarin (Mutter der Vorbesitzerin) teilt. Kann man die Maklerin für diese Falschauskunft haftbar machen? Der Weg hat einen Wert von ca 15000 EUR (Grundstückspreis x qm). Im Kaufvertrag wurde nichts dazu vereinbart, weder das Gartentor für beide, noch der Zugangsweg zum Haus. Da das Grundstück so verwinkelt aufgeteilt ist, muss die Mutter beim Verlassen Ihres Haus auch über das Grundstück der Familie. Auch dies ist nicht im KV schriftlich festgelegt. Was kann die Familie nun tun? |
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| gewohnheitsrecht, grundstücksgrenze, hauskauf, makler |
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