Dies ist eine Diskussion zu Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt wenn der Vater seiner Tochter ein Haus vererbt, die Tochter allerdings Hartz4 empfängt und arbeitslos ist, kann das Antreten des Erben (bei Versterben des Vaters) dann bedeuten, dass sie vielleicht keine Staatshilfe mehr bekommt? Inwieweit würde ihr da Geld "weggenommen" werden? Wäre es dann sinnvoller den Erbvertrag zu ändern und das Haus nicht auf die Tochter, sondern auf die Enkelin zu übertragen (angenommmen, dass diese einen Job hat und gut Geld verdient)? Inwieweit kann der Tochter bezüglich des Hauses was "passieren"? Liebe Grüße |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Die Frage für mich ist: Ensteht ein Vorteil? Ja . Man wohnt kostenlos ( Kaltmiete) welche aber im H4 durchaus enthalten sein kann je nach Situation. Insofern hat man dann keinen Anspruch mehr auf Zahlung der üblichen Mietkosten. Ebenso stellt sich für mich die Frage wie akkut das Haus denn vererbt wird. Das Amt kann das durchaus prüfen und dann ggf. fiktiv den Vorteil der hätte bestehen können gegenrechnen. Also aufpassen. |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Im Zeitpunkt des Vermögenszuwachses muss dieser dem JC angezeigt werden und wird dieser folglich zur Verrechnung herangezogen. Mit größter Wahrscheinlichkeit werden die SGB II - Leistungen dann so lange eingestellt werden, bis der Wert des Hauses verbraucht ist (-> also indirekter Zwang zum Verkaufen). Abgesehen davon --- kann ich, der ich mich in dieser Hinsicht tatsächlich ausdrücklich vorurteilsfrei nennen darf, nicht so ganz fassen, dass jemand, der (dann) einen solchen größeren Vermögenswert zur Verfügung hat, weiterhin jeden Monat 374,- € + Miete + Krankenkasse meint, dringend überwiesen bekommen zu sollen. Es sind genau solche Begebenheiten, die das Klischee des "asozialen H4- Empfängers" völlig unnötig untermauern. Da braucht sich wahrlich niemand über "die da oben" zu beklagen, wenn sich "die da unten" nicht weniger bundespräsidentisch verhalten.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Danke für die Antworten. Dass der Wert des Hauses erst aufgebraucht werden muss, habe ich mir schon fast gedacht. CEMartin ich kann deine Meinung nachvollziehen. Aber letzendlich bringt einem ja das Erbe nichts, wenn man das Haus dann eh verkaufen muss und dann das Geld zum leben nutzt/nutzen muss. Ob es nun vom Staat kommt oder vom Gewinn des Hauses (okay, für uns ist das schon ein gewaltiger Unterschied, aber aus der Sicht des Erbenden ist es schon recht unfair). Und betrachtet man es eben aus dieser Sicht, wäre es dann nicht sinnvoller, wenn der Enkelin das Haus vererbt wird? Dann kann die Enkelin doch das Haus immer noch verkaufen, hat aber dann wenigstens Geld, welches sie auch behalten kann. Und die Mutter bekommt weiterhin Hartz4... Klingt einfach, ist es das auch? |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Wie die großen, so die kleinen. Wenn man was kriegen kann, greift man doch zu. Lasst mal gut sein. Frau H4 sollte aber auch berücksichtigen, dass die Enkelin einen deutlich geringeren Erbschaftssteuer-Freibetrag hat als die Tochter. Wenn es außer den beiden keine weiteren Erbanspruchsberechtigten gäbe, hätte die Tochter auch schon einen Pflichtteilsanspruch auf 50% des Gesamtvermögens inclusive Haus, den sie nach meinem Wissen ausdrücklich ausschlagen müsste, um wirklich nichts zu erben und alles der Enkelin (und dem Finanzamt) zu überlassen. Diesen freiwilligen Vermögensverzicht wird man ihr dann beim JC bestimmt hoch anrechnen. Man wird dann dort sicher auch genau darauf achten, welche geldwerte Unterstützung die Enkelin ihrer bedürftigen Mutter zukommen lässt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Ja, da hat motzmecker wieder mal recht (einerseits "lasst mal gut sein"; zudem steuerliche Aspekte; andererseits JC -> Enkelin). Es dürfte seitens des JC sicher alles versucht werden, die Enkelin zur Unterstützung ihrer Mutter heranzuziehen. Da würde ich tatsächlich mal konkret Rat beim FachRA suchen (kostet 20,- € auf Beratungsgutschein); lohnt sich ja.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de Geändert von CEMartin (08.03.2012 um 20:23 Uhr). |
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Früher betrug die Selbstbeteiligung bei Beratungshilfe nur 10 Euro. Seit wann sind es 20? Und: Gibt es einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, wenn ich dort als Begründung angebe: "Ich habe geerbt, möchte das Erbe aber ausschlagen, um weiterhin ALG II zu kassieren!"? Und hier sieht es ein Fachmann sowieso ganz anders, was mir im Einklang scheint mit § 2 SGB II: "Was passiert, wenn ich die Erbschaft ausschlage? Da das Erbe rechtlich im SGB II Einkommen darstellt, handelt es sich auch um eine vorrangige Selbsthilfemöglichkeit. Rechtlich darf ein ALG II-Empfänger ein Erbe deshalb nur ausschlagen, wenn er Schulden erben würde. Ansonsten würde er sich wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit nach § 34 SGB II i.H.d. verwertbaren Erbes erstattungspflichtig machen. Außerdem ist damit auch ein Sanktionstatbestand (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) erfüllt." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Stimmt ! Ja, Miezekatze123, da brauchst Du wohl gar keinen weiteren RA- Rat mehr, denn soeben war ja einer hier. -> Gebühr 2500 VV RVG = 10,-€. Keine Ahnung, weshalb ich schon immer 20,- "wusste"; vielleicht mangels eigener Nutzung. -> 34 I (übrigens nicht II ! Denn die Mutter der Enkelin ist noch nicht tot, sondern nur weiterhin SGB II- Empfängerin; zudem war der (Groß)vater selbst kein Leistungsbezieher, weswegen kein Erstattungsanspruch gegen ihn von seiner Tochter mitgeerbt werden kann) SGB II ist ebenso zutreffend. Fragt sich natürlich, von wem das JC jemals erfahren würde (und das innerhalb von nur drei Jahren nach Erbanfall), dass die Tocher das Erbe zugunsten ihrer eigenen Tochter ausgeschlagen hatte ... ----------- Oh ! hab´s gerade erst gesehen : § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II !! Wär das was ?!
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| AW: Haus wird Hartz4-Empfängerin vererbt Erste Frage, wo und wie lebt die H4-Empfängerin denn aktuell? Mietfrei im Haus des Vaters? Oder zur Miete, evtl woanders? Könnte die Tochter denn in das Haus umziehen? Wenn die Tochter ein Wohnhaus erbt, dann kann man prinzipiell auch von ihr erwarten, daß sie dort dann wohnt, anstatt sich weiter die Miete vom Amt zahlen zu lassen. Das Haus selbst stellt einen Vermögenswert dar. Verkaufen bzw "verwerten" müsste sie es aber nur, wenn es einen wirklich beträchtlichen Vermögenswert darstellt. Ist das nicht der Fall, dann spricht eigentlich wenig dagegen, daß die Tochter künftig in ihrem Haus wohnt, und weiter H4 bezieht, aber eben keinen Miet- sondern einen "Lastenzuschuss" erhält, welcher die Grundkosten (Grundsteuer zB) abdeckt. |
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