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Haus-Hoftüren

Dies ist eine Diskussion zu Haus-Hoftüren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 13.04.2012, 03:31
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Haus-Hoftüren

Mal angenommen,in einem Mietshaus mit Hinterhof und Seitenflügel gibt es folgenden Vorfall. der Bewohner A wohnt im Hinterhaus, dessen zugang zum Hausflur durch eine Flügeltür führt. Aus einem unverständlichen Grund hat Hausmeister B das öffnen des Flügels durch ein Vorhängeschloß ( mit Telefonnummer für "Notfälle" von Hausmeister B) mit Kette verhindert,somit können Bewohner,Besucher usw. nur durch eine Seite der Flugeltür das Haus Betrete oder Verlassen ( weniger als 1m breit ). Bewohner C reagierte und Hängte neben das Scloß ein Hinweis der Feuerwehr über Rettungs und Zugangswege. Hausmeister B erwiderte mit einem kleinem Zettel, es sei nicht zutreffend und bezöge sich nur auf das frühere Abschließen der Haustür wie es früher noch üblich war. Da stellt sich die Frage ist eine Hinterhaus Einganstür keine Haustür. was sollten die Bewohner in diesem fall tun, zumal der Hausmeister B etwas unbelehrbar ist. Weiterhin stellt sich die Frage ob es in seine Befugnis fällt einfach Türen selbstständig auf diese Art zu verschließen.
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Alt 13.04.2012, 08:09
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AW: Haus-Hoftüren

Was sagt denn der Vermieter/Eigentümer zu diesem Vorgang? Denn schließlich wäre er derjenige der im Falle eines Falles haften müsste.
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Alt 15.04.2012, 08:01
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AW: Haus-Hoftüren

Das haben sich alle Mietparteien sowie Besucher als erstes gefragt, die Hausverwaltung fühlt sich quasi zu nichts verpflichtet,nach dem Motto der Hausmeister weiß schon was er macht. Dieser wurde vor kurzem auch gewechselt,seit dem gibt es das Problem.Selbst nach einer Begehung der Verwaltung hat sich nichts geändert auch die scheint das als normal zu sehen und sich ihrer Verantwortung entweder zu entziehen oder "nicht Bewußt" zu sein. Der Aussage der Mietparteien nach,versucht die Verwaltung grundsätzlich jedem Problem was sie Betrifft aus dem Weg zu gehen,dem Hausmeister zu übertragen oder einfach wie viele warten bis es im Sand verläuft. Dies ist ein Auszug der Dreistigkeiten. In dem Fall betrifft es aber nicht nur Mieter sondern alle. Selbst wenn kein Notfall ist, kann es ja nicht sein das man den Hausmeister anrufen muß weil der Kinderwagen des Besuches nicht durch die Tür paßt und ein rechtsstreit dauert,die Mietparteien und Besucher können sich nicht vorstellen das es keine sofortige Lösung gibt, denn wenigstens aufgrund der Sicherheit müsste es doch eine sofortige Lösung geben.
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