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Hartz IV - Verfassungsrechtliche Bedenken - ungedeckter Bedarf - angemessene Wohnung

Dies ist eine Diskussion zu Hartz IV - Verfassungsrechtliche Bedenken - ungedeckter Bedarf - angemessene Wohnung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 02.06.2005, 09:14
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Hartz IV - Verfassungsrechtliche Bedenken - ungedeckter Bedarf - angemessene Wohnung

Auf meinen Seiten Hartz IV befindet sich ein längerer Artikel von Prof. Utz Kramer zum Thema
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Hartz-IV-Gesetze (SGB II und SGB XII):
Insbesondere das Beispiel ungedeckten Bedarfs der Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht angespartem oder abhanden gekommenem Arbeitslosengeld II — zugleich ein Beitrag zu § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB II sowie zu § 21 Satz 1 SGB XII

Der Artikel erscheint mir gar zu lang für das Forum - mich würde jedoch interessieren, ob es tatsächlich Möglichkeiten gibt, SGB II und SGB XII anzufechten.

Bsp.: Wir zahlen für ein kl. Einfamilienhaus, ebenerdig, wie mir vom Amtsarzt extra zuerkannt wurde wg. Behinderung, gut 50m² Wohnfläche eine Miete von 300,00 Euro zzg. Nebenkosten Wasserabschlag 50,00 Euro. Zusätzlich müssen wir die Müllabfuhrgebühren bezahlen und die Heizkosten.
Lt. behördlicher Aussage und Zubilligung erhalten wir den Höchstsatz von 270,00 Euro Miete für zwei Personen. Das kann doch nicht rechtens sein.
Man schreibt uns den Gesamtbetrag inkl. aller Nebenkosten vor, obwohl darin behördliche Kosten sind, die "so mal eben" erhöht werden -

Aber wichtiger wäre mir für die Diskussion die "Verfassungswidrigkeit" von Hartz IV

Nuuna
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