Dies ist eine Diskussion zu Haltbarkeit von Anzeigen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ich habe mich nur hier angemeldet um diese eine fiktive Frage zu stellen. Mal angenommen jemand hat Mist gebaut, und einen Autospiegel abgetreten. Nachdem dieser, 1 Woche später bei der Polizei war und sich aufrichtig entschuldigt hat, geht die fiktive Person zu den betroffen, entschuldigt sich und zahlt den aufgekommen Schaden. Wenn diese Personen bestätigen die Anzeige zurückziehen, nachdem das Geld gezahlt wurde oder gegenfalls eine fiktive First abläuft sollte der Fall erledigt sein. Im Internet stand das 1 Monat nach einer Anzeige ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft eintreffen sollte, unabhängig davon ob ein Fall noch aktiv ist, oder fallengelassen wurde. Diese fiktive Person hat 3 Monate nichts gehört und einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, und nach 3 Monaten vergeblich immernoch auf eine Antwort gewartet. Angenommen die 6 Monate wartende Person ruft nun bei der Polizei an und erfährt, dass die Anzeigen immernoch der Sachberarbeiterin von damals zustehen bzw. auf ihrer Aufgabenliste liegt, was läuft dann da falsch ? Angenommen die Person möchte sich bei der Bundespolizei bewerben und hat nächste Woche einen Termin, was soll jene Person dann dort sagen? Hoffe auf baldige Antwort. |
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| AW: Haltbarkeit von Anzeigen Es läuft insofern falsch, als der zuständige Sachbearbeiter offenbar pennt. Passiert leider manchmal, ist aber kaum zu ändern, außer man erwischt den Sachbearbeiter und kann ihn zu einer schnellen Bearbeitung überreden. Bei Bewerbungen bei der Bundespolizei sollte man die Wahrheit sagen. Was sonst? Die gemachten Angaben können geprüft werden, und wenn man da auffliegt, ist der Ärger nur noch größer. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Haltbarkeit von Anzeigen Erstmal danke für die schnelle Antwort Marcus. Nächste Woche hat diese Person ja erst ein Beratungsgespräch, bei dem anschließend die Unterlagen zum bewerben rausgegeben werden, also sagt man da gleich was Sache ist, alles denkbare getan hat und mit der Sache an sich im reinen ist ja? |
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| AW: Haltbarkeit von Anzeigen Normalerweise wird da entweder nach Vorstrafen gefragt (das kann wahrheitsgemäß negativ beantwortet werden) oder nach laufenden Ermittlungsverfahren. Nur in diesem Fall sind Angaben zu machen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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