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Haftung Paketannahme Nachbar

Dies ist eine Diskussion zu Haftung Paketannahme Nachbar innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 17.01.2012, 12:42
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Question Haftung Paketannahme Nachbar

Hallo,

wie sieht es bei folgendem Problem mit der Rechtslage aus?

Fr. X bestellt etwas. Nachbar Y nimmt Paket entgegen und übergibt noch am selben Tag das Paket an Fr. X. Fr. X bekommt Mahnung und forscht nach wo das Paket bleibt (nach 3 Monaten!).

Nun bekommt Nachbar Y nach 3 Monaten! Post vom Verkäufer, er möge das Paket an Fr. X weiterleiten. Nun kann Nachbar Y jedoch nicht beweisen, dass es weitergeleitet wurde. Wie soll die Unschuld bewiesen werden?

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es? Wie muss Y sich verhalten? Verkäufer teilt mit, dass mit Unterschrift beim Zusteller die Haftung bei Y liegt.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:43
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AW: Haftung Paketannahme Nachbar

Zitat:
Wie soll die Unschuld bewiesen werden?
er muss nichts beweisen, weil er gar nicht verantwortlich ist für das paket. es war ein freundschaftsdienst, dass er das paket angenommen und weitergeleitet hat.

Zitat:
Verkäufer teilt mit, dass mit Unterschrift beim Zusteller die Haftung bei Y liegt.
das stimmt aber nicht.

y kann einfach mitteilen, dass er das paket an x übergeben hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:02
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AW: Haftung Paketannahme Nachbar

Das OLG Köln (Urteil v. 02.03.2011, 6 U 165/10)sagt, dass diese Nachbarschaftsklauseln in den AGB rechtswidrig sind.

Es sei denn, der eigentliche Empfänger wird über die Abgabe beim Nachbarn informiert.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 14:21
V.I.P.
 
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AW: Haftung Paketannahme Nachbar

das kann unserem y eigentlich total egal sein. egal ob mit oder ohne benachrichtigung, y haftet in jedem fall nicht für das paket.

und bezüglich der unwikrsamkeit der agb-klauseln: das gilt nur dann, wenn die absenderin eine verbraucherin ist. in unserem fall ist es wohl eine firma gewesen. aber letzlich wäre das dann das problem der firma.
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