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Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Grundschuld innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 21.05.2010, 09:25
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Grundschuld

Hallo,

zu folgendem Fall benötige ich dringend Unterstützung:
Mutter übertragt vor ca. 10 Jahren an Sohn eine ideelle Haushälfte und sichert sich im Übergabevertrag bei einem möglichen Verkauf einen 20 %-igen Anteil vom Verkaufserlös zu. Auf dem (gesamten) Haus existieren noch Belastungen in Höhe von 50.000,-- der Hausbank, die über eine Grundschuld abgesichert wurden.

Der Sohn überschuldet sich - ist nun zahlungsunfähig. Die Ex-Ehefrau hat noch Forderungen an ihren Ex-Mann. Zu ihrer Sicherheit wurde eine weitere Grundschuld in Höhe von 150.000 € - jedoch nur auf seine ideelle Haushälfte eingetragen. Die Ex-Frau kann die Haushälfte zwangsvollstrecken.

Nun die Frage: sollte das Haus versteigert oder verkauft werden - erhält dann die Mutter die im Vertrag festgehaltenen 20 % Verkaufserlös (nicht im Grundbuch eingetragen) oder werden zuerst die Gläubiger (Bank und Ex-Ehefrau), die Forderungen an den Sohn haben, bedient?

Sollte ich etwas unverständlich ausgeführt haben, bitte kurze Mitteilung.

Danke für eine erste Hilfe.
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Alt 21.05.2010, 13:12
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AW: Grundschuld

Ich fürchte, die Mutter wird sich hinter den anderen Gläubigern anstellen müssen. Im Falle einer Zwangsversteigerung hat sie als nicht im Grundbuch eingetragene Gläubigerin ohnehin nur Rechte aus einer schlechteren Rangklasse und im Falle der freihändigen Veräußerung müssen ebenfalls zuerst die eingetragenen Gläubiger abgelöst werden, damit die aus dem Grundbuch verschwinden. Im Prinzip kann die Mutter also höchstens mit dem rechnen, was übrigbleibt.
__________________
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