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| Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ich wende mich mit folgendem Problem an euch: Im Rahmen der Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle bin ich gerade dabei zu prüfen, ob das in seiner Verfassungsmäßigkeit angezweifelte Gesetz (es geht um eine Vorschrift der StPO, die die verdeckte Online-Durchsuchung ausdrücklich genehmigt) gegen das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 GG verstößt. Nun stellt sich mir bereits im Schutzbereich die Frage, ob eine Prüfung des persönlichen Schutzbereichs erforderlich ist. Denn eigentlich macht diese ja gar keinen Sinn, weil (bisher) niemand durch das Gesetz betroffen ist und die konkrete Normenkontrolle darüber hinaus ja auch ein objektives, von subjektiven Rechten losgelöstes Verfahren ist. Schreibe ich einfach - ohne eine nähere Prüfung -, welche Besonderheiten sich im persönlichen Schutzbereich des Art. 10 GG ergeben (die betreffende Person muss als Partner eines Kommunikationsvorgangs auftreten) und gehe anschließend direkt auf den sachlichen Schutzbereich ein? Mir fehlt irgendwie der Verknüpfungspunkt zum Sachverhalt, in dem zwar steht, dass eine Anordnung beabsichtigt ist, den Laptop eines mutmaßlichen Terroristen auszuspionieren, dies allerdings noch nicht geschehen ist, weil einige Richter die einschlägige Vorschrift der StPO als verfassungswidrig erachten. Über Antworten wäre ich sehr dankbar!! |
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