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| gmbh MoMiG http://www.handelsblatt.com/unterneh...-kommt;2003996 Was fällt mir als Jura-Laien dabei sofort auf? Zwei haarsträubende Aussagen: 1. Gesellschafter einer GmbH nennt man auch Geschäftsführer. Zitat Handelsblatt.com: "Das MoMIG will damit die Interessen der Investoren mit denen der Gesellschafter, also den GmbH-Geschäftsführern, besser verzahnen." (Was das große I in MoMIG soll, weiß auch nur der Teufel) Klarstellung: Bei der GmbH müssen Gesellschafter und Geschäftsführer nicht identisch sein. Vielmehr gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft. Alles andere ist unrichtig. 2. Der EuGH hat die Limited "eingeführt". Wörtlich Handelsblatt.com: "Der Reformbedarf entstand allerdings vor ein paar Jahren, als der Europäische Gerichtshof der Einführung der britischen Rechtsform Limited (Ltd.) den Weg ebnete und damit eine billige Alternative zur GmbH schuf." Vielmehr war es so, dass die EU-Rechtslage mit Grundfreiheiten wie Kapital- und Niederlassungsfreiheit dazu führte, dass eine EuGH-Entscheidung vom 30. September 2003 "Inspire Art" klarstellte, dass in England nach englischem Gesellschaftsrecht gegründete Limited ihren Sitz ins Ausland verlegen und so als Gesellschaftsform wegen ihrer besonderen Vorteile in Deutschland der inländischen GmbH Konkurrenz machen können. Eine derart verkürzte Aussage wie die von Handelsblatt.com in diesem Falle kann ich nur als irreführend bezeichnen. Ich hoffe für den Verlag, dass die Offline-Ausgabe des Handelsblatts weniger "zwiespältige" Aussagen trifft. Sonst suchte ich als Abonnent schnell das Weite. Aber auch im Internet soll inhaltlicher Schwachsinn nicht förderlich für die Klickraten sein. Das Rating auf zu dieser Seite ist aktuell bei 3,84. Gerade so das Klassenziel erreicht, würde ich sagen. MfG fernetpunker |
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| Aw: Zitat:
Ansonten ist der GmbH-Beitrag des Handelsblattes journalistisch und inhaltlich wirklich hart an einem mangelhaft vorbei - geb ich Dir vollkommen recht.
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