Dies ist eine Diskussion zu GmbH, Haftung der Gesellschafters bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| GmbH, Haftung der Gesellschafters bei Zahlungsunfähigkeit GmbH mit 5 Gesellschaftern, davon ein Prokurist und ein GF, welcher verstirbt. Es wird ein neuer GF gewählt, welcher auch GS ist, allerdings wird versäumt diesen beim HR einzutragen. Nun meldet die GmbH Insolvenz an; diese wird allerdings nach mehrerem Schriftwechsel mit dem AG, kostenpflichtig abgelehnt, da der Antrag von den GS und nicht vom GF gestellt wurde. Dass der GF nicht im HR eingetragen ist, sei irrelevant. Laut AG sollte der GF den Insolvenzantrag stellen. Also besteht die GmbH noch, ist allerdings Zahlungsunfähig. Die GS sind nun alle verstritten und keiner kümmert sich so recht um die GmbH. Die Kunden melden sich nun persönlich/per Anwalt bei den GS, und fordern ihr Geld. In wie weit kann da ein GS, welcher nur 6% der GmbH-Anteile besitzt, und nichts mit der Zahlungsunfähigkeit zu tun hat bzw. diese nicht verschuldet oder etwas davon gewusst hat, persönlich in die Haftung genommen werden? Was passiert mit den Anteilen des verstorbenen GS, welche von der Witwe abgelehnt wurden? Fliessen diese in die GmbH zurück und werden gleichmäßig auf die anderen GS verteilt? Danke |
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| AW: GmbH, Haftung der Gesellschafters bei Zahlungsunfähigkeit Zitat:
Der Insolvenzantrag wurde rechtzeitig von den GS gestellt, ich glaube da liegt noch keine Insolvenzverschleppung vor. Der Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, da dieser von dem "noch nicht im HR eingetragenen GF" hätte gestellt werden sollen. Der 1. GF ist lange vor der Insolvenz verstorben, aber keiner hat sich um seine Anteile Gedanken gemacht. Fliessen diese automatisch in die GmbH zurück? Danke |
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| Stichworte |
| geschäftsführer, gesellschafter, haftung, verstorben, zahlungsunfähigkeit |
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