Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

GEZ was dürfen die rein Rechtlich gesehen,

Dies ist eine Diskussion zu GEZ was dürfen die rein Rechtlich gesehen, innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2007, 00:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 10
Keine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marek hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation GEZ was dürfen die rein Rechtlich gesehen,

Herr A zieht um und bekommt nach 2 Jahren eine GEZ Rechung von 420 Euro, Herr A möchte nicht Geld das Geld auf einen Schlag bezahlen und vereinbart mit der GEZ eine monatliche Rechnung von zirka 16 Euro.
Nun bezahlt Herr A Monat für Monat seine 16 Euro, Herr A ist Berufstätig und maximal 1 im Monat zu Hause in der Zeit bekommt er erneut eine neue Rechnung ( Quartalsabrechnung ) von 75 Euro auf diese kann er sofort nicht Reagieren weil er ja nicht zu Hause ist und anschließend vergisst er es, zahlt aber trotzdem seine 16 euro Monatlich.
Nun kommt Herr A nach Hause und findet folgendes schreiben:
Herr A sie haben die folgenden Vereinbarung über die Ratenzahlung nicht eingehalten, deshalb heben wir die Ratenzahlung auf.
Eine Aufhebung der Raten folgt wenn
- die vereinbarten Raten nicht über den rückstand oder
- die Laufenden Gebühren nicht rechtzeitig gehalten werden oder nicht rechtzeitig gezahlt wu´rden.

Jetzt soll Herr A aufeinmal 420 euro zahlen ist das Recht, jetzt droht die GEZ mit Mahnkosten und Vollstreckungsmaßnahmen dürfen die das den?

Und was kann Herr A wieder vorschlagen das er mit der Ratenzahlung weiter fortführen kann.

Bitte schreibt zurück Dringend

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2007, 08:52
Star Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 701
100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)100% positive Bewertungen (701 Beiträge, 123 Bewertungen)  
AW: GEZ was dürfen die rein Rechtlich gesehen,

Moin,

um auf den Titel des Threads zu kommen, rein rechtlich gesehen dürfen die das!
Auf eine neue Rechnung nicht zu reagieren weil man nicht da ist und es dann anschließend zu vergessen ist ein sehr schwaches Argument, auch wenn es der Wahrheit entspricht.
Es ist allgemein üblich eine Ratenvereinbarung sofort aufzuheben wenn die abgemachten Bedingungen nicht eingehalten werden, dann wird auch sofort der Restbetrag fällig.
Herr A sollte schriftlich um Entschuldigung bitten, die Angelegenheit schildern und dann darum bitten, die Ratenzahlung weiterführen zu dürfen.
Damit das Ganze in Zukunft nicht mehr vorkommt, sollte Herr A für die GEZ-Gebühren eine Einzugsermächtigung erteilen.

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sind Röntgenaufnahmen rechtlich gesehen Urkunden? Datenschutzrecht 27.12.2007 09:41
Wem gehört rein rechtlich in diesem Fall das Auto?WICHTIG!!! Bürgerliches Recht allgemein 29.10.2007 16:45
Was ist das juristisch gesehen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.11.2006 20:56





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN