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GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Dies ist eine Diskussion zu GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 02.02.2012, 22:36
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GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Zum 01.05.2012 stellen öffentlich rechtliche und private Fernsehsender ihr analoges Programm ein. D.h. es wird nur noch digital gesendet und es kann somit nur noch digital empfangen werden.

Wie ändert sich zu diesem Datum dann der Status eines "Fernsehgeräts mit älterem, analogen Tuner"?

Da kein analoges Programm mehr ausgestrahlt wird, kann ein solches Gerät "selbständig" doch überhaupt keinen Rundfunk mehr empfangen und darstellen (zumindest, wenn kein Kabelfernsehen an Ort und Stelle zu erhalten ist).

Ist es damit nicht einem Fernsehgerät mit defektem Tuner oder einem "entfunktionalisierten Fernseher", wie die GEZ so schön sagt und fordert, wenn man den Fernseher nicht aus dem Haus entfernen möchte, gleich gestellt? Für diese Geräte müssen auch keine Gebühren bezahlt werden.

Müsste ein solches Gerät aus dem Haushalt entfernt werden oder aber würde es reichen, wenn sich kein Receiver im Haushalt befindet, mit dem die Empfangsbereitschaft hergestellt werden kann, um die Gebührenpflicht zu vermeiden?

Nehmen wir einmal an, die einzige Empfangsmöglichkeit sei der Satellit, alle anderen Techniken inkl. DVB-T werden nicht angeboten (d.h. kein Signal empfangbar), der Fernseher hat nur einen Analogtuner und einen Receiver gibt es nicht im Haushalt und die Satellitenanlage kann kein digitales Signal auswerten, da es eine analoge Anlage ist. Ist dann der Fernseher mit reinem Analogtuner trotzdem gebührenpflichtig, wenn er im Hause steht?

Viel Spaß beim Diskutieren

Waldi

Geändert von Waldmeister1 (02.02.2012 um 23:40 Uhr).
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Alt 02.02.2012, 22:40
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Sorry. Der Administrator darf den Beitrag gerne in das richtige Forum einstellen.
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Alt 02.02.2012, 23:06
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Meine Antwort ist JA. M.E. muss für das Gerät GEZ gezahlt werden.

Wobei ich mir auch gegenteilige Meinung vorstellen kann.
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Alt 03.02.2012, 09:47
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Entscheidend ist, dass der Rundfunkempfänger empfangsbereit gehalten wird.
Zitat:
Zitat von §1 II RGebStV
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden kann.
Man muss also eigentlich entscheiden, ob das Vorschalten eines DVB-T-Empfängers oder einer Satellitenanlage ein "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand" wäre, was meiner Meinung nur beim Zweiten der Fall wäre. Wäre das Gebiet nicht DVB-T-versorgt, wäre der Fall ein anderer - aber das müsste man glaubhaft machen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 03.02.2012, 10:04
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Sehr richtig. Das Gesetz stellt hier auf einen technischen Aufwand ab. MMn kann damit kein Beschaffungsaufwand gemeint sein. Stecker in Steckdose und Antennenkabel in Buchse stellt zwar einen Aufwand dar, aber keinen besonderen- also über ein bestimmtes Maß hinausgehend.
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Alt 03.02.2012, 10:20
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Gut. Dann präzisieren wir das ganze, um es eindeutig zu machen:
- Fernseher hat nur Analog-Tuner. Digitalempfang direkt unmöglich
- Receiver (= Tuner + Verstärker) nicht im Haushalt
- Kabelanschluss (analog wie digital): Kein Angebot, da nicht vorhanden
- Telekom VDSL-Fernsehen über WWW: Kein Angebot, da DSL-Geschwindigkeit zu niedrig
- DVB-T: Nachweislich keine Empfangsmöglichkeit mit Zimmerantenne
- DVB-T: Empfang über Dachantenne möglich, aber nicht vorhanden. Müsste durch Fachwerkstatt erledigt werden. Aufwand 2 Stunden
- Sat: Empfang theoretisch möglich aber nicht vorhanden, Umrüstaufwand von Analog auf Digital 2 Stunden, müsste durch Fachwerkstatt erledigt werden
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:32
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Der Rundfunkteilnehmer kann sich aber einen solchen Receiver einfach beschaffen und ohne Probleme technischer Natur anschließen um eine Empfangsbereitschaft herzustellen. Ob sein Wohnort hinter den sieben Bergen liegt und es ein Fußmarsch von 2 Wochen in den nächsten Mediamarkt ist, spielt mMn keine Rolle, da Tatbestandsmerkmal eben ein technischer Aufwand ist.
Ein Klausurbeispiel etwas abgewandelt macht das deutlich:
Stell dir vor, du hast ein Duschradio welches mit Batterien betrieben wird. Du hast aber keine Batterien im Haushalt- also ohne Strom kein Musikvergnügen. Rundfunkgerät ja oder nein?
Batterien in ein Radio einzubauen ist mMn vergleichbar mit dem Anschließen eines Receivers.
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Alt 03.02.2012, 11:23
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Der Rundfunkteilnehmer kann sich aber einen solchen Receiver einfach beschaffen und ohne Probleme technischer Natur anschließen um eine Empfangsbereitschaft herzustellen.
Auch mit Receiver kann dieser Fernseher in diesem Beispiel noch keinen Rundfunk empfangen und darstellen!

Im vorliegenden Beispiel muss der Fachmann zusätzlich aufs Dach und 2 Stunden arbeiten! Vorher ist ein Rundfunkempfang nicht möglich.

In diesem Urteil
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-...s.news9135.htm
bestand bei Nicht-Vorhandensein eines DVB-T Empfängers die Gebührenpflicht, weil das bestehende Fernsehgerät problemlos ohne technischen Aufwand mit seinem integrierten Analog-Tuner ans vorhandene Kabelnetz angeschlossen werden hätte können.

In meinem Beispiel muss aber eine Fachwerkstatt erst Ihre Arbeit verrichten und benötigt hierfür 2 Stunden.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:46
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AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012

Zitat:
In meinem Beispiel muss aber eine Fachwerkstatt erst Ihre Arbeit verrichten und benötigt hierfür 2 Stunden.
hoffentlich sieht die gez das auch so. sie könnte auch meinen, wenn auf dem dach empfang ist, ist er auch vor der tür. da reicht eine normale außenantenne, da brauchts keinen fachmann, die antenne kann man da hin hängen, fertig.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:49
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hoffentlich sieht die gez das auch so. sie könnte auch meinen, wenn auf dem dach empfang ist, ist er auch vor der tür. da reicht eine normale außenantenne, da brauchts keinen fachmann, die antenne kann man da hin hängen, fertig.
Eben. Abgestellt wird auf das Rundfunkgerät, siehe der von Humungus zitierte §. Ich kann auch meinen Nachbarn die Sat-Schüssel in die Hand drücken und ihn auf dem Balkon stehen lassen
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