Dies ist eine Diskussion zu GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Wie ändert sich zu diesem Datum dann der Status eines "Fernsehgeräts mit älterem, analogen Tuner"? Da kein analoges Programm mehr ausgestrahlt wird, kann ein solches Gerät "selbständig" doch überhaupt keinen Rundfunk mehr empfangen und darstellen (zumindest, wenn kein Kabelfernsehen an Ort und Stelle zu erhalten ist). Ist es damit nicht einem Fernsehgerät mit defektem Tuner oder einem "entfunktionalisierten Fernseher", wie die GEZ so schön sagt und fordert, wenn man den Fernseher nicht aus dem Haus entfernen möchte, gleich gestellt? Für diese Geräte müssen auch keine Gebühren bezahlt werden. Müsste ein solches Gerät aus dem Haushalt entfernt werden oder aber würde es reichen, wenn sich kein Receiver im Haushalt befindet, mit dem die Empfangsbereitschaft hergestellt werden kann, um die Gebührenpflicht zu vermeiden? Nehmen wir einmal an, die einzige Empfangsmöglichkeit sei der Satellit, alle anderen Techniken inkl. DVB-T werden nicht angeboten (d.h. kein Signal empfangbar), der Fernseher hat nur einen Analogtuner und einen Receiver gibt es nicht im Haushalt und die Satellitenanlage kann kein digitales Signal auswerten, da es eine analoge Anlage ist. Ist dann der Fernseher mit reinem Analogtuner trotzdem gebührenpflichtig, wenn er im Hause steht? Viel Spaß beim Diskutieren Waldi Geändert von Waldmeister1 (02.02.2012 um 23:40 Uhr). |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Sorry. Der Administrator darf den Beitrag gerne in das richtige Forum einstellen. |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Meine Antwort ist JA. M.E. muss für das Gerät GEZ gezahlt werden. Wobei ich mir auch gegenteilige Meinung vorstellen kann.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Entscheidend ist, dass der Rundfunkempfänger empfangsbereit gehalten wird. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Sehr richtig. Das Gesetz stellt hier auf einen technischen Aufwand ab. MMn kann damit kein Beschaffungsaufwand gemeint sein. Stecker in Steckdose und Antennenkabel in Buchse stellt zwar einen Aufwand dar, aber keinen besonderen- also über ein bestimmtes Maß hinausgehend. |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Gut. Dann präzisieren wir das ganze, um es eindeutig zu machen: - Fernseher hat nur Analog-Tuner. Digitalempfang direkt unmöglich - Receiver (= Tuner + Verstärker) nicht im Haushalt - Kabelanschluss (analog wie digital): Kein Angebot, da nicht vorhanden - Telekom VDSL-Fernsehen über WWW: Kein Angebot, da DSL-Geschwindigkeit zu niedrig - DVB-T: Nachweislich keine Empfangsmöglichkeit mit Zimmerantenne - DVB-T: Empfang über Dachantenne möglich, aber nicht vorhanden. Müsste durch Fachwerkstatt erledigt werden. Aufwand 2 Stunden - Sat: Empfang theoretisch möglich aber nicht vorhanden, Umrüstaufwand von Analog auf Digital 2 Stunden, müsste durch Fachwerkstatt erledigt werden |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Der Rundfunkteilnehmer kann sich aber einen solchen Receiver einfach beschaffen und ohne Probleme technischer Natur anschließen um eine Empfangsbereitschaft herzustellen. Ob sein Wohnort hinter den sieben Bergen liegt und es ein Fußmarsch von 2 Wochen in den nächsten Mediamarkt ist, spielt mMn keine Rolle, da Tatbestandsmerkmal eben ein technischer Aufwand ist. Ein Klausurbeispiel etwas abgewandelt macht das deutlich: Stell dir vor, du hast ein Duschradio welches mit Batterien betrieben wird. Du hast aber keine Batterien im Haushalt- also ohne Strom kein Musikvergnügen. Rundfunkgerät ja oder nein? Batterien in ein Radio einzubauen ist mMn vergleichbar mit dem Anschließen eines Receivers. |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Zitat:
Im vorliegenden Beispiel muss der Fachmann zusätzlich aufs Dach und 2 Stunden arbeiten! Vorher ist ein Rundfunkempfang nicht möglich. In diesem Urteil http://www.kostenlose-urteile.de/VG-...s.news9135.htm bestand bei Nicht-Vorhandensein eines DVB-T Empfängers die Gebührenpflicht, weil das bestehende Fernsehgerät problemlos ohne technischen Aufwand mit seinem integrierten Analog-Tuner ans vorhandene Kabelnetz angeschlossen werden hätte können. In meinem Beispiel muss aber eine Fachwerkstatt erst Ihre Arbeit verrichten und benötigt hierfür 2 Stunden. |
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Zitat:
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| AW: GEZ - Status eines Analogfernsehers ab dem 01.05.2012 Zitat:
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