Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Zitat:
Denn die Art der Übermittlung von Informationen unterscheidet den Rundfunk von der Presse und sonstigen Formen der Meinungsäußerung. Rundfunk ist verkürzt gesagt, die Übermittlung von Informationen mittels elektromagnetischer Wellen! Und jetzt das Beispiel: Wenn die Rundfunkanstalten auf die Idee kämen nunmehr Zeitungen herauszugeben, dann läge eindeutig kein Rundfunk, sondern Pressearbeit vor. Und genauso liegt es im Fall des Internet. Die Übermittlung erfolgt nicht zwangsläufig per elektromagnetischer Wellen, ergo liegt kein Rundfunk vor, so dass die Gebühr eindeutig verfassungswidrig sein dürfte, da sie nicht dem Zweck der Sicherstellung einer ausgewogenen und neutralen Rundfunklandschaft dient. |
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Zitat:
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Ich zweifele die Verfassungsmäßigkeit der GEZ-Gebüren generell an. Für etwas (einen Fernseher), mit dem ich etwas bestimmtes machen kann (Öffenlich-rechtliche Programme sehen) wird eine Gebür erhoben, auf der Grundlage, dass ich theoretisch öffentlich-rechtliche Programme sehen könnte. Dies war vielleicht bei Inkraft treten der Gebüren sinnvoll, da damals schließlich nur öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen waren. Heute gibt es aber eine Vielzahl von privaten Sendern und ich habe durchaus die Möglichkeit den Fernseher zu benutzen ohne öffentlich-rechtliche Programme zu sehen. Noch drastischer erscheint mir das beim Radio, wo es auch genügend private Sender gibt. Kann ich Gebüren für ein Gerät erheben, nur weil ich damit theoretisch eine bestimmte Sache machen kann? Wäre das nicht genau so, wie wenn ich auf Messer eine Gebühr erheben würde, welche dann einem Opferschutz-Found zukommen würde, nur weil ich mit dem Messer theoretisch jemanden verletzen könnte? |
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Zitat:
Bei Interesse einfach bei Google das Stichwort "Rundfunkurteil" eingeben! |
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