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GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #11 (permalink)  
Alt 03.12.2005, 15:57
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Ich persönlich denke, daß man sich zu diesem Thema viel zuviele Gedanken macht. Zunächst einmal ist es nicht so, daß die die Zahlen noch zusätzlich den PC bezahlen müssen. Und überhaupt: bevor man sich die Köpfe heissredet sollte man bedenken, daß VOR dem 01.01.2007 nichts passieren wird. Und bis dahin ist es noch ein langer (politischer) Weg. Zudem hat die EU zu diesem Punkt das letzte Wort. Man prüft ob diese Art der Gebühren überhaupt rechtskonform ist. Denn eines sollte man nicht vergessen: Der Telos der Gebühren liegt u.a. in der Sicherung unabhängiger, gefilterter und unzensierter Berichtersattung in TV und Rundfunk. Die Informationen im Internet hingegen unterliegen (noch) keiner gesicherten Überwachung - Gebühren können also ohnehin nicht ohne weiteres erhoben werden. Wenn es soweit ist, daß am 01. Januar 2007 die PCs in Haushalten ohne andere Empfangsgeräte bezahlt werden müssen, dann kann man noch immer erwägen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen - denn die wäre in einem solchen Fall gegeben. Und sollte dies nicht ausreichen, werden genügend Leute aus Wirtschaft und Politik gen Brüssel blicken und hoffen, daß von dort eindeutigere Signale zu diesem Thema kommen. Die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen sind NICHT verfassungswidrig -auch wenn dies einige nicht wahrhaben wollen. Der Mißbrauch, wie fob zu treffend ausführte, muss unterbunden werden - und seien es RundfunkSTEUERN. Doch vorerst sollten wir unsere Klageschriftvorlagen in der Schublade lassen und den Dingen harren, die da kommen.
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  #12 (permalink)  
Alt 03.12.2005, 16:50
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von yxcv
Wenn ich die Argumentation der GEZ, bzw. der dahinter stehenden Institutionen, richtig verstanden habe, sollen Computer mit Internetzugang gebührenpflichtig werden, da mit ihnen Programme des öffentlich rechtlichen Rundfunks empfangen werden können, da diese jetzt im Internet gesendet werden.

Wenn man einen Fernseher kauft, so will man damit fernsehen. Kauft man ein Radio, so will man damit Radio hören. Abgesehen von vielleicht Viedeospielen fällt mir nichts ein, was man sonst mit diesen Geräten machen sollte. Der primäre Zweck ist der Empfang von Fernsehen und Radio. Deshalb kann ich es nachvollziehen, dass für diese Geräte Gebühren erhoben werden sollen.

Kauft man allerdings einen Computer und einen Internetzugang, so ist in 99% der Fälle der Empfang von Fernsehen und Radio nicht der primäre Zweck sondern man nimmt diese neue Möglichkeit zwangsläufig in Kauf.


Wie kann denn das sein, dass man mit der obigen Begründung in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkgebühren eintreiben will, für Geräte deren primärer Zweck nicht der Empfang von Rundfunk ist? Warum muss denn alles im Internet gesendet werden? Es zwingt die Sender doch niemand dazu, ohne ging es doch bis jetzt auch.

Da ich kein Jurist bin, würde ich es sehr begrüßen wenn jamand der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt die Chance einer so beründeten Klage bei dem zuständigen Gericht abwägen bzw. erläutern könnte. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele Bürger und Unternehmen, auf die sonst höhrer Kosten zukämen, diese Vorhaben ( auch finanziell ) unterstützen würden.
Sie haben mit Ihren beiden Argumenten den Nagel auf den Kopf getroffen.
Denn die Art der Übermittlung von Informationen unterscheidet den Rundfunk von der Presse und sonstigen Formen der Meinungsäußerung. Rundfunk ist verkürzt gesagt, die Übermittlung von Informationen mittels elektromagnetischer Wellen!
Und jetzt das Beispiel: Wenn die Rundfunkanstalten auf die Idee kämen nunmehr Zeitungen herauszugeben, dann läge eindeutig kein Rundfunk, sondern Pressearbeit vor. Und genauso liegt es im Fall des Internet. Die Übermittlung erfolgt nicht zwangsläufig per elektromagnetischer Wellen, ergo liegt kein Rundfunk vor, so dass die Gebühr eindeutig verfassungswidrig sein dürfte, da sie nicht dem Zweck der Sicherstellung einer ausgewogenen und neutralen Rundfunklandschaft dient.
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  #13 (permalink)  
Alt 03.12.2005, 16:57
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von Pete76
Ich persönlich denke, daß man sich zu diesem Thema viel zuviele Gedanken macht. Zunächst einmal ist es nicht so, daß die die Zahlen noch zusätzlich den PC bezahlen müssen. Und überhaupt: bevor man sich die Köpfe heissredet sollte man bedenken, daß VOR dem 01.01.2007 nichts passieren wird. Und bis dahin ist es noch ein langer (politischer) Weg. Zudem hat die EU zu diesem Punkt das letzte Wort. Man prüft ob diese Art der Gebühren überhaupt rechtskonform ist. Denn eines sollte man nicht vergessen: Der Telos der Gebühren liegt u.a. in der Sicherung unabhängiger, gefilterter und unzensierter Berichtersattung in TV und Rundfunk. Die Informationen im Internet hingegen unterliegen (noch) keiner gesicherten Überwachung - Gebühren können also ohnehin nicht ohne weiteres erhoben werden. Wenn es soweit ist, daß am 01. Januar 2007 die PCs in Haushalten ohne andere Empfangsgeräte bezahlt werden müssen, dann kann man noch immer erwägen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen - denn die wäre in einem solchen Fall gegeben. Und sollte dies nicht ausreichen, werden genügend Leute aus Wirtschaft und Politik gen Brüssel blicken und hoffen, daß von dort eindeutigere Signale zu diesem Thema kommen. Die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen sind NICHT verfassungswidrig -auch wenn dies einige nicht wahrhaben wollen. Der Mißbrauch, wie fob zu treffend ausführte, muss unterbunden werden - und seien es RundfunkSTEUERN. Doch vorerst sollten wir unsere Klageschriftvorlagen in der Schublade lassen und den Dingen harren, die da kommen.
Wen es hart treffen wird, sind die kleinen und mittleren Unternehmen. Dort gibt es nicht immer ein Radio oder einen Fernseher. Aber nahezu immer einen internetfähigen PC. Der einzige Zweck dieser Erweiterung liegt darin, neue Gebührenfelder zu eröffnen. Es kommt neues Geld in die Kasse, ohne dass man die Gebühren hätte erhöhen müssen. Und ganz hart wird es übrigens die Existenzgründer treffen, die ihren PC sowohl privat als auch geschäftlich nutzen. Die werden dann für ein und den selben PC zweimal zahlen müssen: Einmal privat und einmal geschäftlich! Das nenne ich Wirtschaftsförderung auf deutsch!!
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  #14 (permalink)  
Alt 09.12.2005, 15:20
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Ich zweifele die Verfassungsmäßigkeit der GEZ-Gebüren generell an.
Für etwas (einen Fernseher), mit dem ich etwas bestimmtes machen kann (Öffenlich-rechtliche Programme sehen) wird eine Gebür erhoben, auf der Grundlage, dass ich theoretisch öffentlich-rechtliche Programme sehen könnte.
Dies war vielleicht bei Inkraft treten der Gebüren sinnvoll, da damals schließlich nur öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen waren. Heute gibt es aber eine Vielzahl von privaten Sendern und ich habe durchaus die Möglichkeit den Fernseher zu benutzen ohne öffentlich-rechtliche Programme zu sehen.
Noch drastischer erscheint mir das beim Radio, wo es auch genügend private Sender gibt.

Kann ich Gebüren für ein Gerät erheben, nur weil ich damit theoretisch eine bestimmte Sache machen kann?

Wäre das nicht genau so, wie wenn ich auf Messer eine Gebühr erheben würde, welche dann einem Opferschutz-Found zukommen würde, nur weil ich mit dem Messer theoretisch jemanden verletzen könnte?
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  #15 (permalink)  
Alt 09.12.2005, 17:00
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von Michiweb
Ich zweifele die Verfassungsmäßigkeit der GEZ-Gebüren generell an.
Für etwas (einen Fernseher), mit dem ich etwas bestimmtes machen kann (Öffenlich-rechtliche Programme sehen) wird eine Gebür erhoben, auf der Grundlage, dass ich theoretisch öffentlich-rechtliche Programme sehen könnte.
Dies war vielleicht bei Inkraft treten der Gebüren sinnvoll, da damals schließlich nur öffentlich-rechtliche Sender zu empfangen waren. Heute gibt es aber eine Vielzahl von privaten Sendern und ich habe durchaus die Möglichkeit den Fernseher zu benutzen ohne öffentlich-rechtliche Programme zu sehen.
Noch drastischer erscheint mir das beim Radio, wo es auch genügend private Sender gibt.

Kann ich Gebüren für ein Gerät erheben, nur weil ich damit theoretisch eine bestimmte Sache machen kann?

Wäre das nicht genau so, wie wenn ich auf Messer eine Gebühr erheben würde, welche dann einem Opferschutz-Found zukommen würde, nur weil ich mit dem Messer theoretisch jemanden verletzen könnte?
Diese Frage ist verfassungsrechtlich durchgekaut bis zum Letzten. Das BVerfG hat in mittlerweile acht (!) Rundfunkentscheidungen die Gebührenpflicht auch im sog. dualen System (öffentlichrechtliche und private nebeneinander) für verfassungsmäßig erachtet. Die Gebührenpflicht ist an sich auch etwas Gutes. Sie soll sicherstellen, dass es von Staat, Politik und Wirtschaft unabhängige Berichterstattung gibt. Durch die von bestimmten Interessengruppen unabhängige Finanzierung soll eine ausgewogene Informationsstruktur gewährleistet werden, die gerade nicht auf das finanzielle Wohlwollen bestimmter politischer und wirtschaftlicher Gruppen Rücksicht nehmen muss. Solange diese Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet ist, ist auch die Rundfunkgebühr an sich verfassungsmäßig!

Bei Interesse einfach bei Google das Stichwort "Rundfunkurteil" eingeben!
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