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GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2005, 21:11
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GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
GEZ erhebt für Internet-PC 17,03 Euro Abgabe

Wie schon länger im Gespräch, wird die Rundfunkgebühr ab 2007 auch auf internetfähige PCs ausgedehnt: diese gelten in den meisten Bereichen wie ein Fernseher und kosten entsprechend 17,03 Euro Gebühr monatlich - falls im Privathaushalt nicht bereits ein Fernseher vorhanden ist, für den ordnungsgemäß Gebühren an die GEZ entrichtet werden. Begründet wird dies mit dem per Netz zur Verfügung stehenden Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Die Gebühr gilt für jeden Rechner mit Netzzugang, unabhängig vom Vorhandensein einer TV-Karte (welche bereits heute entsprechend gebührenpflichtig ist) und unabhängig von der Bandbreite - wenn Mutterns Rechner mit dem alten 14.4 - Modem an die Telefondose gehängt wurde, zählt das Gerät gebührentechnisch als Fernseher und die entsprechende Abgabe dafür wird fällig - wenn nicht bereits für einen vorhandenen Fernseher gezahlt wurde.

Für Firmen kommt die neue Gebührenordnung noch etwas drastischer - zwar wird für beliebig viele Rechner mit Netzzugang nur einmal die Gebühr erhoben, Fernseher und Radios werden in der Firma jedoch einzeln gebührenpflichtig - ebenso privat auf die Arbeit mitgebrachte Radios und Fernseher, für den jeweiligen Besitzer.

Für die Betreiber von Webseiten ergibt sich damit die paradoxe Situation, dass sie die Konkurrenz von ARD und ZDF mitfinanzieren müssen - es sei denn, man sei ein von der zuständigen Landesmedienanstalt als Rundfunkveranstalter zugelassener Anbieter von Webinhalten.

Zum Schluss jedoch die guten Nachrichten: man muss die GEZ-Schergen natürlich nicht in seine Wohnung lassen, man muss nicht einmal die Rückantworten der regelmäßigen "Schon GEZahlt?" - Anschreiben frankieren, und ansonsten empfiehlt es sich, das gesunde Misstrauen, das einen bei einer "Umfrage" überkommen sollte, in der nach Fernsehgewohnheiten oder abonnierten TV - Zeitschriften gefragt wird, auf die entsprechenden Bereiche Surfverhalten und Onlinegewohnheiten auszudehnen.
24.5.2005
Jetzt mal eine Frage:
Ist es rechtlich in Ordnung?
Darf ich jetzt auch von jedem eine Internetgebühr verlangen weil ich auch eine Webseite habe die jeder abrufen kann?
Darf ich als Straßenmusikant eine Gebühr für das betreten einer Fußgängerzone verlangen? Immerhin kann jeder der diese betritt meine Musik hören.
Es würde mich sehr stark interessieren wie das rechtlich aussieht, denn die GEZ scheint sich da auf sehr dünnem Eis zu bewegen.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 19:24
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zunächst mal ist es nicht die GEZ, die die Gebühren (und die Änderung) festgelegt hat, sondern die Ministerpräsidenten der Länder (im Rundfunkstaatsvertrag bzw. im Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Die GEZ ist nur die Einzugsstelle.

Inhaltlich könnte ich mir vorstellen, dass eine Klage beim BVG Erfolg haben könnte, zumindest hinsichtlich von Rechnern, die in Firmen eingesetzt werden.,

Begründung:
Die Argumentation bezüglich der Gebührenpflicht geht dahin, dass bereits das Bereithalten eines Gerätes, das den Empfang ermöglicht, die Gebührenpflicht auslöst.
Der Gesetzgeber wendet diese Regelung im Rundfunkstaatsvertrag analog auf Rechner mit Internetzugang an, da auch diese in der Lage seien, Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen.
Diese Argumentation ist m.E. nicht haltbar.
Als der Rundfunkstaatsvertrag formuliert wurde, stand der Gesetzgeber vor der Frage, wie die Gebührenpflicht definiert werden sollte. Eine Gebührenpflicht für das Hören / Sehen der Programme wäre nicht kontrollier- und durchführbar. Außerdem entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein vorhandenes Rundfunk- oder Fernsehgerät auch zu dem Zweck genutzt wird, zu dem es da ist, nämlich Rundfunk und Fernsehen zu empfangen.
Mit der Gebührenpflicht für das Bereithalten eines Gerätes, das technisch in der Lage ist, Rundfunk und Fernsehen zu empfangen, wurde das mögliche Empfangen der Programme mit einer Gebühr belegt, wobei die Überlegung, dass das Bereithalten auch einen Empfang der Programme nach sich zieht, in nahezu allen Fällen auch zutraf.

Dieser Fall liegt aber beim Rechner ganz anders. Der Rechner ist per se nicht zum Rundfunk- und Fernsehempfang geeignet (1).
Wenn der Rechner einen schnellen Internetzugang hat, wäre es theoretisch möglich, neben einer Vielzahl anderer Anwendungen per Livestream Rundfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen.

Speziell in Firmen wird aber ein Rechner ausdrücklich nicht zum Rundfunk- und Fernsehempfang bereitgehalten. Es widerspricht auch jeglicher Lebenserfahrung und Praxis, dass ein Rechner in einer Firma jemals zum Fernsehempfang genutzt werden kann.
Es gibt wohl nur ganz wenige Betriebe, die überhaupt einen Fernseher haben - und wenn, dann zahlen sie ja sowieso schon Fernsehgebühren. In den meisten Betrieben ist schon das private Surfen im Internet nicht erlaubt.
Darüber hinaus widerspricht es jeglicher Praxis und Lebenserfahrung, dass ein Arbeitnehmer in seiner Pause per Livestream ein Fernsehprogramm anschaut (dessen Anfang und Ende er wegen der Kürze seiner Pause gar nicht sehen könnte), selbst wenn es der Betrieb gestatten würde.

Genau hier müsste m.E. die Klage beim BVG ansetzen. Die Absicht des Gesetzgebers bei Abfassung des Rundfunkstaatsvertrages war es, mit der Gebührenpflicht für das Bereithalten eines Empfangsgerätes die (in der überwältigenden Mehrheit der Fälle) damit verbundene Nutzung der Geräte gebührenmäßig zu erfassen, denn mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird ein vorhandenes Fernsehgerät auch zum Empfang von Fernsehsendungen genutzt.
Daraus eine Gebührenpflicht für Rechner abzuleiten, widerspricht dieser ursprünglichen Intention des Gesetzgebers. Das Empfangen von Fernsehprogrammen ist auf Rechnern in Firmen ausdrücklich nicht möglich und in den allermeisten Fällen auch arbeitsrechtlich verboten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand Fernsehprogramme per Internet auf einem Rechner in einer Firma anschaut, ist so verschwindend klein, dass dadurch eine Gebührenpflicht für alle Firmen nicht begründet werden kann.

Während also hinsichtlich Rundfunk- und Fernsehgeräten zurecht davon ausgegangen werden kann, dass nahezu alle Haushalte und Betriebe, die ein solches Gerät bereithalten, dieses auch zum Empfang der Programme nutzen, ist es beim Rechner mit Internetzugang in Firmen genau umgekehrt: nahzu alle Rechner werden nicht zum Empfang von Fernsehprogrammen genutzt.
Wegen einer minimalen Wahrscheinlichkeit einer Nutzung wird eine Gebührenpflicht für alle Firmen begründet. Die Fernsehgebührenpflicht für Rechner in Firmen kann keinesfalls verfassungsgemäß sein - m.E. ist es auch die Rundfunkgebührenpflicht nicht.

Was meinen die Verfassungsrechtler hier im Forum dazu?


Eine ähnliche Argumentation könnte auch für Internetnutzer ausgearbeitet werden, die einen langsamen Zugang haben (Empfang gar nicht möglich), einen relativ niedrigen Zeit- oder Volumentarif haben (Fernsehempfang verursacht erhebliche Datenmengen - würde man Fernsehprogramme empfangen wollen, hätte man eine Flatrate).

Walter

(1) Der Fall einer im Rechner eingebauten TV-Karte, die einen eigenen Fernsehempfänger beinhaltet, soll hier ausgespart bleiben, da diese sowieso gebührenpflichtig ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2005, 05:07
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Wenn es mit den Gebühreneinnahmen dann wieder knapp wird, könnte man ja bei den Rundfunkanstalten auch mal darüber nachdenken, die Programme ins öffentliche Telefonnetz einzustellen und sämtliche Telefonanschlüsse samt Nebenstellen zu Rundfunksempfangsgerären zu erklären
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2005, 00:56
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Ich möchte noch einen Aspekt erwähnen: Das Internet bietet vielfache Möglichkeiten den Zugang zu beschränken. Auch in diesem Forum ist eine Anmeldung notwendig. Wer auf diese Möglichkeiten verzichtet, dem kann nur schwerlich abgenommen werden, ihm ginge es um Gebühren für eine tatsächliche Nutzung.

Auch, dass pro Firma nur einmal die Gebühr fällig werden soll ist bedenklich wegen der überproportionalen Belastung von Kleinbetrieben.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.06.2005, 18:15
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

@wadi

Im Ergebnis Zustimmung! In der Begründung bedarf es aber zumindest einer Ergänzung.

Du gehst in Deiner Argumentation ganz selbstverständlich davon aus, dass es sich bei internetfähigen Computern per se um Rundfunkempfangsgeräte handelt. Das ist meiner Ansicht nach aber nicht der Fall.

Gemäß § 1 Abs. 1 RGebStV sind Rundfunkempfangsgeräte nämlich technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.

Gemäß § 2 Abs. 2 RStV ist Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

Rundfunkdarbietung ist demnach die Darbietung von Programminhalten mittels elektromagnetischer Wellen.

Das bedeutet meiner Meinung nach Folgendes:

Computer sind nur dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn sie in der Lage sind elektromagnetische Wellen zu empfangen, sprich, wenn eine TV- oder Radiokarte eingebaut ist.
Anders als man wohl gemeinhin meint ist Rundfunk eben nicht allein die Darbietung von Programminhalten überhaupt, sondern die Darbietung mittels eines bestimmten Mediums.

Und genau das ist ganz offensichtlich auch von den Ministerpräsidenten übersehen worden.

Und internetfähige Computer einfach zu "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" zu machen (wie im aktuellen RGebStV), obwohl sie nicht in der Lage sind Rundfunk zu empfangen, ist genauso abwegig, wie einen Baumstumpf als Sitzmöbel zu definieren. Zum Thema Begriffsjurisprudenz möchte ich hier aber auch keine weiteren Ausführungen machen.

Die Rundfunkgebühr wird eben nicht für die bloße Möglichkeit erhoben, Programminhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen, sondern mittels elektromagnetischer Wellen!
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2005, 18:51
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Das ist aus meiner Sicht Blech. Das Grundübel an den Rundfunkgebühren ist ihre Missbrauchsmöglichkeit. Derzeit ist es ja so, dass die "Cleveren" nicht zahlen und dazu faktisch auch nicht gezwungen werden können. Es zahlen also nur die "Dummen". Eine Rundfunksteuer oder noch simmpler: eine Finanzierung aus dem Haushalt wäre deutlich fairer. So, wie das System derzeit funktioniert, lehne ich es ebenfalls ab.

Gruß,

fob
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  #7 (permalink)  
Alt 02.07.2005, 19:10
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von AM35
Dazu wurde schon mal etwas schönes verfasst.

Der Besitz eines Rundfunkgerätes, egal ob zum Empfang bereit oder nicht, stellt Privatbesitz dar, auf welchen eine dritte Person keinen Zugriff haben könnte.
Kann also unmöglich eine Gebühr darauf erheben, da keine beliehene Sache!
Ferner gehört das Empfangen von Rundfunkwellen zu den freien Gütern, ebenso wie Luft.

Der "Rundfunkgebührenstaatsvertrag" ist somit von Anfang an nichtig!

Es kann keine Missverständnisse über einen offengelegten Betrug geben.

Ein Privat erworbenes Rundfunkgerät, welches durch einen Kaufvertrag, nicht durch ein Mietvertrag, rechtlich durch eine zweiseitige Willenserklärung abgesichert ist, kann nicht mit Gebühren belegt werden.

" Ich kann nicht ins Geschäft gehen, mir eine Lampe kaufen und jedesmal wenn ich die Lampe in meiner Wohnung, einmal an und ausschalte, 50.-Cent Gebühren an den Staat zahlen.."
Indem ich einfach vielleicht hingehe und als Machtorgan, einen "Lampenbenutzungsgebührenstaatsvertrag" beschliesse.

Hier haben wir die gleiche Situation.
Dieses Recht widerspricht sich mit dem Gesetz des Privateigentumes, gegen gemietete und beliehene Sachen.

Wir können nicht zulassen, dass ein paar korrupte Zusammenschlüsse sich hinsetzen, einen Vertrag ausarbeiten, auf irgendeine Sache oder Blödsinn eine Gebühr erheben, um sich dadurch am Volk zu bereichern und es ausrauben wie die Mafia mit Ihrem Schutzgeld...

Deine Argumentation übersieht eine Sache: Es wird nicht der Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes mit einer Gebühr belegt, sondern die Möglichkeit, damit Programminhalte mittels Rundfunkwellen zu empfangen.

Auch kann man künstlich erzeugte Rundfunkwellen kaum als Allgemeingut bezeichnen. Das kann vielleicht auf natürlich entstandene Wellen zutreffen, nicht jedoch auf künstlich hergestellte, die zudem noch eine Information mit sich tragen. Die Verbreitung einer Information mittels eines Mediums, kann nicht mit Allgemeingütern, wie Luft, Wasser oder ähnlichem verglichen werden. Dann dürfte man für den elektrischen Strom aus der Steckdose oder das Wasser aus dem Wasserhahn auch nichts zahlen müssen.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.07.2005, 19:13
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Zitat:
Zitat von fob
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Gruß,

fob



Zustimmung und gute Idee!

Das ist bei bestimmten Steuerarten ja auch so gesehen worden!
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  #9 (permalink)  
Alt 27.07.2005, 10:35
Boardneuling
 
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Was ich bei dieser Diskussion immer vermisse ist die Tatsache, dass der Internet-Auftritt der öffentlich Rechtlichen Sender ja anscheinend gegen EG-Recht verstößt (Googelt müsst Ihr selbst).
Klar, momentan gilt diesbezüglich noch deutsches Recht, aber wie lange?
Ich finde es daher schon seltsam, dass wir ab 2007 für einen rechtlich umstrittenen und vieleicht rechtswiedrigen Internetauftritt Geld bezahlen sollen. Ich bin mal gespannt wie sich die Sachen entwickelt.

Chillimaniac
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  #10 (permalink)  
Alt 03.12.2005, 16:38
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Wenn ich die Argumentation der GEZ, bzw. der dahinter stehenden Institutionen, richtig verstanden habe, sollen Computer mit Internetzugang gebührenpflichtig werden, da mit ihnen Programme des öffentlich rechtlichen Rundfunks empfangen werden können, da diese jetzt im Internet gesendet werden.

Wenn man einen Fernseher kauft, so will man damit fernsehen. Kauft man ein Radio, so will man damit Radio hören. Abgesehen von vielleicht Viedeospielen fällt mir nichts ein, was man sonst mit diesen Geräten machen sollte. Der primäre Zweck ist der Empfang von Fernsehen und Radio. Deshalb kann ich es nachvollziehen, dass für diese Geräte Gebühren erhoben werden sollen.

Kauft man allerdings einen Computer und einen Internetzugang, so ist in 99% der Fälle der Empfang von Fernsehen und Radio nicht der primäre Zweck sondern man nimmt diese neue Möglichkeit zwangsläufig in Kauf.


Wie kann denn das sein, dass man mit der obigen Begründung in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkgebühren eintreiben will, für Geräte deren primärer Zweck nicht der Empfang von Rundfunk ist? Warum muss denn alles im Internet gesendet werden? Es zwingt die Sender doch niemand dazu, ohne ging es doch bis jetzt auch.

Da ich kein Jurist bin, würde ich es sehr begrüßen wenn jamand der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt die Chance einer so beründeten Klage bei dem zuständigen Gericht abwägen bzw. erläutern könnte. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele Bürger und Unternehmen, auf die sonst höhrer Kosten zukämen, diese Vorhaben ( auch finanziell ) unterstützen würden.
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