Dies ist eine Diskussion zu Gewinnerzielende Tätigkeit ohne Gewerbe etc. innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gewinnerzielende Tätigkeit ohne Gewerbe etc. Gibt es heutzutage noch Möglichkeiten, Geld zu verdienen ohne Gewerbe oder Kammermitgliedschaft? Nachhilfe beispielsweise wird ja meist "unter der Hand gehandelt". Wie ist das erstens rechtlich zu betrachten hinsichtlich Nachhilfe? Gibt es zweitens im Übrigen noch Tätigkeiten, die man eben in der Zeitung annoncieren kann, welche Geld einbringen und wo man staatlicher Aufsicht nicht unterliegt? Das BGB räumt ansich doch einiges ein wie Werk- und Dienstvertäge. Das muss doch möglich sein. Würde mich brennend interessieren! Es gibt bestimmt Leute, die Geld verdienen und arbeiten möchten, aber keine Lust auf diesen ganzen formellen Mist (und nichts anderes ist das oft) haben. Viele Grüße wünsche ich zerozero |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gewerbeabmeldung ohne das werbende Tätigkeit aufgenommen wurde. | Gewerberecht | 13.01.2009 17:09 |
| Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe? | Gewerberecht | 24.08.2007 19:58 |
| Gewerbe nötig? Tätigkeit im Webdesign/EDV Bereich | Gewerberecht | 19.08.2006 13:23 |
| Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe? | Gewerberecht | 19.09.2005 14:39 |
| Maklergebühren ohne Tätigkeit fällig? | Immobilienrecht | 10.08.2005 09:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios