
13.07.2010, 19:23
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jul 2010
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Gewährleistungsansprüche gegen aufgelöste GbR Hallo,
folgende Problemstellung: ein Verbraucher kauft einen PKW bei einem Händler (GbR). Schon nach kurzer Zeit zeigen sich Probleme. Es wird innerhalb von 8 Monaten 3x die Möglichkeit zur Problembehebung gegeben, was erfolglos bleibt. Bei der dritten "Reparatur" stellt sich heraus, dass die GbR aufgelöst wurde. An gleicher Stelle, mit gleicher Telefonummer und mit gleichem Ansprechpartner ist jetzt eine Einzelfirma tätig, welche die Reparatur vornimmt. Der Ansprechpartner war vorher einer der GbR-Gesellschafter und ist jetzt der Inhaber der Einzelfirma. Nachdem auch der letzte Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, will der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wird von dem Inhaber der Einzelfirma angelehnt mit der Begründung, dass der Kaufvertrag mit der GbR geschlossen wurde und diese nicht mehr besteht. Lt. Internetrecherche weist die neue Einzelfirma sogar die selbe Steuernummer wie die alte GbR aus und als Vertretungsberechtigter wird im Impressum der zweite (angeblich ausgeschiedene) Gesellschafter der ehemaligen GbR ausgewiesen. Augenscheinlich sind also beide Ex-GbR-Gesellschafter im neuen Unternehmen tätig. Wie geht man hier am besten vor? Macht es Sinn, sofort beide Ex-Gesellschafter gleichlautend zu verklagen? Wie sind die Erfolgsaussichten, wenn der Inhaber der Einzelfirma schuldrechtliche Einträge beim Amtsgericht hat (mehrfach Haftanordnung)?
Vielen Dank für eure Hilfe! |