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Gewährleistung beim Autokauf vom Händler?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung beim Autokauf vom Händler? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By CEMartin

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Alt 29.01.2012, 20:07
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Gewährleistung beim Autokauf vom Händler?

Hallo!


Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

eine junge Frau hat bei einem Gebrauchtwagenhändler (nicht privat!) ein gebrauchtes Auto mit neuem TÜV gekauft für 1100 Euro. Nach nicht mal 1,5 Monaten treten komische Geräusche auf, woraufhin die junge Frau in eine Werkstatt fährt und das Auto dort untersuchen lässt. Dort wird ihr gesagt, das Auto habe ein so defektes Radlager, dass man nicht mehr mit dem Wagen fahren dürfte und da dieser Schaden so extrem sei, wäre er auch schon vor dem Verkauf vorhanden gewesen. Desweiteren sei die Kupplung so gut wie hinüber, sie würde zwar noch so grade funktionieren, aber es könne sich nur noch um Wochen oder ein paar wenige Monate handeln, bis diese vollständig den Geist aufgeben würde. Außerdem gibt ihr die Werkstatt die Information, dass ein gewerblicher Händler eine Gewährleistung auf seine Autos geben muss und in den ersten 6 Monaten in der Nachweispflicht sei, dass der Mangel erst NACH dem Kauf enstanden sei.

Aufgrund dieser Aussage meldet sich die junge Frau wieder bei dem Gebrauchtwagenhändler, der nach einigem murren das Auto abholt und reparieren lassen will. Nach ein paar Tagen ruft dieser an und behauptet, dass Radlager sei nicht kaputt, nur die Schrauben an dem Rad wären nicht richtig festgezogen gewesen. Erst als die junge Frau auf eine erneute Überprüfung seinerseits besteht, gibt er zu, dass tatsächlich das Radlager kaputt sei und er dies auswechseln würde. Gleichzeitig stellt er auch noch fest, dass auch die Kupplung tatsächlich in den letzten Zügen liegen würde, er bereits bei seiner Werkstatt einen Preis dafür angefragt hätte und diese 300 Euro inklusive Einbau verlangen würden. Der Händler meint weiterhin, da die Kupplung ja noch nicht ganz kaputt sei, müsste er diese eigentlich nicht ersetzen, würde aber freundlicherweise 150 Euro der 300 Euro übernehmen, woraufhin die junge Frau zustimmt.

Seit dem Gespräch sind fast 2 Wochen vergangen und der Händler hat der Frau schon drei mal mitgeteilt, dass das Auto fertig repariert wäre, nur um ein paar Stunden später mitzuteilen, dass doch noch etwas kaputt sei, mal muss der Kupplungszylinder erneuert werden, dann wieder sei noch Luft in der Kupplung und auch das Getriebe müsse erneut aus- und wieder eingebaut werden.

Die junge Frau ist Studentin und nun etwas in Sorge, dass sie ihr Auto gar nicht, oder nur zu weit mehr als den am Telefon vereinbarten 150 Euro, wiederbekommt, da ihr das Verhalten des Händlers sehr suspekt vorkommt.

Wie wäre in so einem Fall die Rechtslage? Müsste der Händler die Kosten der neuen Kupplung ganz übernehmen? Falls nein, kann die junge Frau darauf bestehen, nicht mehr als die abgesprochenen 150 Euro zu zahlen?

Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten!
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Alt 30.01.2012, 00:38
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AW: Gewährleistung beim Autokauf vom Händler?

"Luft in der Kupplung"
Ein Barkas B 1000 oder was ?!
Also das ist einfach nur Blödsinn; in der Kupplung eines alten 08/15- Autos gibt´s keine Luft, weil´s keine hydraulische Kupplung ist.

Der Händler behält dreist das Auto ein. Daher schriftlich entweder zur sofortigen reparierten Herausgabe (gegen 150,-€; nicht mehr, weil 150,- mündlich werkvertraglich vereinbart wurden -> ggfls. Zeugin finden ...) auffordern (das Auto ist EIGENTUM der Studentin ! Schadenersatzforderung wegen Nutzungsausfalles androhen), oder gleich vom Kauf zurücktreten, weil seine Nachbesserungsversuche offenbar fehlgeschlagen sind (Termin zur Abholung des Geldes angeben). Alle Korrespondenz aber schriftlich abfassen und nachweisbar zustellen; keine unbezeugten Telefonate mehr. Daraufhin wird er vermutlich etwas hektisch werden -- sag´ Bescheid, um zu sehen, was dann zu tun ist.
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__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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