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Gesetzlicher Erbe 1.Ord. schlägt Erbe aus. Auswirkung auf weitere Erbschaften?

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Alt 11.07.2007, 10:55
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Gesetzlicher Erbe 1.Ord. schlägt Erbe aus. Auswirkung auf weitere Erbschaften?

Herr Rainer B. (im weiteren kurz R.B.) schlägt, genau wie seine beiden Brüder, vor sieben Jahren das Erbe des im Jahr 2000 verstorbenen Vaters aus, da sich das Erbe ca. -40.000€ belief.

Nun verstirbt im Jahre 2007 die Großmutter O. väterlicherseits. Sie hinterläßt ein kleines Erbe. Erbberechtigte sind Frau A., Herr C. Herr D. und der Vater von R.B., Herr B.
Großmutter O., selbst Witwe, hat ihren jüngsten Sohn, Herrn C. vor 12 Jahren mit ihrem Haus bedacht, im Grundbuch wurde sie als Nießbraucherin berücksichtigt. Die beiden anderen Söhne B und D wurden von der Großmutter O. insofern bedacht, als dass Herr C. seinen Brüdern B und D nach ihrem Tod mit jeweils DM 30.000 auszahlen soll. Frau A. wurde auf andere Weise versorgt.

Nun treten doch anstelle des Herrn B. die drei Söhne und erben je zu einem Drittel, also ca €5.111.
Meine Frage lautet nun: Ist Herr C. verpflichtet, den Drei Söhnen des B. jeweils €5.111 auszuzahlen, oder sind die drei Söhne durch das Ausschlagen des Erbes von B nicht mehr erbberechtigt?


MfG
P.
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