Dies ist eine Diskussion zu Geschenke zurückfordern innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Mal angenommen ein Mann schenkt seiner Liebhaberin eine Uhr im Wert von 140 € Ein Handy im Wert von 700 € und ein Fahrrad auch im Wert von 700 €. Kann der Schenker diese Sachen wieder zurück vordern nur weil die Frau nachdem es auseinander ging kein weiteren Kontakt wünscht und deshalb nicht auf das Anschreiben seinerseits reagiert! Gilt das unter grober Undank? Hat er das recht die Sachen wieder weg zu nehmen? Da man auf das Handy angewiesen ist da Man sich kein neues leisten kann (genau wie bei dem Fahrrad) würde Man diese Sachen gerne behalten! Darf man das? Und darf man id Schenket das auch sagen das man das möchte?! Vielen dank für die Antworten im vorraus Geändert von ElenaH (03.08.2012 um 19:12 Uhr). |
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| AW: Geschenke zurückfordern Habe es geändert Habe noch eine frage angenommen der Mann meint jetzt zu behaupten das er das neu gekaufte Handy, die Uhr und das (rosane) Fahrrad wäre nur eine Leihgabe gewesen, wie schauen die Chancen für die Dame aus die Gegenstände zu behalten da bei den übergaben keine Zeugen dabei waren?! |
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| AW: Geschenke zurückfordern oh nein. grober undank ist das keinesfalls. grober undank wäre, wenn die frau versuchen würde, den mann umzubringen oder sowas angekündigt hätte. oder wenn sie ihn von einer horde schläger hätte krankenhausreif schlagen lassen. da müsste sie schon eine heftige straftat gegen ihn begangen haben, um einen groben undank nachweisen zu können. hier ist das nicht der fall. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
auch bei neu gekauftem handy und (damen?)uhr sieht es ähnlich aus... letzlich wird die richterin entscheiden müssen, wem sie die geschichte glaubt. gute chancen für den mann sehe ich allerdings nicht - auch ohne zeugen. |
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| AW: Geschenke zurückfordern Nur damit der Fragesteller eine Zweitmeinung hat: Sehe ich alles genau wie zeiten. Ihrer ausführlichen Antwort ist nichts hinzuzufügen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| grober undank, schenkung |
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