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Geschenke zurückfordern

Dies ist eine Diskussion zu Geschenke zurückfordern innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2012, 17:21
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Smile Geschenke zurückfordern

Hallo

Mal angenommen ein Mann schenkt seiner Liebhaberin eine Uhr im Wert von 140 €
Ein Handy im Wert von 700 € und ein Fahrrad auch im Wert von 700 €.
Kann der Schenker diese Sachen wieder zurück vordern nur weil die Frau nachdem
es auseinander ging kein weiteren Kontakt wünscht und deshalb nicht auf das Anschreiben
seinerseits reagiert!


Gilt das unter grober Undank? Hat er das recht die Sachen
wieder weg zu nehmen?

Da man auf das Handy angewiesen ist da
Man sich kein neues leisten kann (genau wie bei dem Fahrrad) würde
Man diese Sachen gerne behalten! Darf man das? Und darf man id
Schenket das auch sagen das man das möchte?!

Vielen dank für die Antworten im vorraus

Geändert von ElenaH (03.08.2012 um 19:12 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2012, 19:17
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AW: Geschenke zurückfordern

Habe es geändert

Habe noch eine frage angenommen der Mann meint jetzt zu behaupten das er das neu gekaufte Handy, die Uhr und das (rosane) Fahrrad wäre nur eine Leihgabe gewesen, wie schauen die Chancen für die Dame aus die Gegenstände zu behalten da bei den übergaben keine Zeugen dabei waren?!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2012, 20:59
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AW: Geschenke zurückfordern

Zitat:
Zitat von ElenaH Beitrag anzeigen
Gilt das unter grober Undank?
oh nein. grober undank ist das keinesfalls. grober undank wäre, wenn die frau versuchen würde, den mann umzubringen oder sowas angekündigt hätte. oder wenn sie ihn von einer horde schläger hätte krankenhausreif schlagen lassen. da müsste sie schon eine heftige straftat gegen ihn begangen haben, um einen groben undank nachweisen zu können. hier ist das nicht der fall.

Zitat:
Hat er das recht die Sachen
wieder weg zu nehmen?
nein. es gibt einen schönen kinderspruch: geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen.

Zitat:
...würde Man diese Sachen gerne behalten! Darf man das?
jepp!

Zitat:
Und darf man id
Schenket das auch sagen das man das möchte?!
klar darf man das sagen. man kann auch sagen: ich behalte sie sachen, waren geschenke. ende!

Zitat:
Habe noch eine frage angenommen der Mann meint jetzt zu behaupten das er das neu gekaufte Handy, die Uhr und das (rosane) Fahrrad wäre nur eine Leihgabe gewesen, wie schauen die Chancen für die Dame aus die Gegenstände zu behalten da bei den übergaben keine Zeugen dabei waren?!
achje... sollte der mann vor gericht ziehen, dann wäre das sache der richterin dann zu entscheiden. bei einem rosanen neu gekauften fahrrad eine leihgabe zu behaupten ist schon sehr unglaubwürdig - außer der mann wär schwul oder so.

auch bei neu gekauftem handy und (damen?)uhr sieht es ähnlich aus... letzlich wird die richterin entscheiden müssen, wem sie die geschichte glaubt. gute chancen für den mann sehe ich allerdings nicht - auch ohne zeugen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2012, 01:57
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AW: Geschenke zurückfordern

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