Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher beleidigt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Gerichtsvollzieher beleidigt Das FA beauftragt einen GV mit der Eintreibung, A reagiert nicht auf die Schreiben, hat auch einige Schreiben aufgrund eines Umzugs nicht erhalten. A bemängelt dies und fordert die Unterlagen erneut an und bekommt den Verweis, dass mit dem GV zu klären. Kurz darauf bekommt A die Ladung zur Abgabe der EV. A nimmt den Termin wahr, bringt alle Untelagen mit und legt einen Plan zur Tilgung binnen 1-3 Monaten vor. Da A den genauen Betrag nicht weiß, erfragt A diesen erneut und der GV rastet buchstäblich aus. Angenommen A ist eine weibliche Person und sehr ruhig und umgänglich, arbeitet als selbstständige Psychotherapeutin. Der GV schreit A an, ob A ihn verarschen will und A soll sofort das Büro verlassen. A ist weiterhin ruhig und möchte lediglich den Betrag mit genauer Auflistung der Posten haben, da A eine ordentliche Rechunng benötigt. Der GV verweigert dies und schreit A weiter an, der GV kommt sogar so nah, das A Speichel des GV ins Gesicht bekommt. Der GV gibt folgende Äußerung von sich: " Wenn Sie jetzt nicht sofort gehen, verlier ich die Beherschung", just nach diesem Satz beruhigt sich der GV wieder und sagt: " Nene, bevor ich Sie anfasse, nene das sollen lieber die Beamten machen, dann gehen Sie halt in den Knast, wenn Sie das Geld nicht bezahlen wollen". Daraufhin fordert A die genauen Personalien des GV, der GV wird erneut wütend, steht auf und stellt sich 15cm entfernt von A hin und sagt:" Bei 3 sind Sie draußen" und zieht A den Stuhl fast unter dem Gesäß weg. A fühlt sich massiv bedroht und verlässt schlagartig den Raum. A verständigt die Polizei und schildert den Vorfall, die Polizei entgegnet: " Der GV hat Hausrecht, wenn der Sie rauswirft ist dem Folge zu leisten". A bricht in Tränen aus und ruft einen Bekannten an, dieser beruhigt A und trifft sich umgehend mit A. Als der Bekannte den GV zur Rede stellen möchte, lässt sich der GV vom Kollegen verleugnen, er wäre schon außer Haus. A stand jedoch die ganze Zeit vor dem Büro, welches nur 2 Räume hat und nur einen Ausgang hat.- Das Traurige an der Sache ist, das A fast die komplette Summe sogar dabei hatte und es sofort bezahlen wollte, jedoch nur nach Aushändigung der Originalrechnung bzw. einer Kopie. Frage: Wie stehen die Chance auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Entschädigung wegen der Einschüchterung und dem Speichel im Gesicht! Natürlich hat der GV Hausrecht, jedoch wurde A durch Androhung von Gewalt und der fast gegebenen Umsetzung von Gewalt in Form des Stuhl-Wegziehens, massiv bedroht und beleidigt. Welche Tatbestände sehen Sie bedient? Besten Dank für alle Antworten! Gruß |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Zur Info: Zitat:
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Wäre das ein Verstoß, weil der GV darüber nicht informiert worden ist? |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Vielleicht hat A Glück und der Vorgesetzte hört sich die Aufnahme mal an...aber ob´s was bringt, mag ich zu bezweifeln. |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Wäre rein formell eine Anzeige wegen Beleidigung und Einschüchterung? möglich? Also gegen die Privatperson. |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Ist es überhaupt erlaubt, ein Gespräch ohne Einverständniss aufzuzeichnen? |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Zitat:
Also hat der kleine Bürger wie immer keine Chance und muss sich von Staatsdienern schikanieren lassen ? |
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| AW: Gerichtsvollzieher beleidigt Zitat:
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Ist das nicht gegeben? Damit nicht weitere Frauen von diesem xxxxxxx bedroht und eingeschüchtert werden? |
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