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Gerichtsvollzieher beleidigt

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher beleidigt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 16.04.2010, 11:33
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Gerichtsvollzieher beleidigt

Angenommen A hat Schulden beim FA.

Das FA beauftragt einen GV mit der Eintreibung, A reagiert nicht auf die Schreiben, hat auch einige Schreiben aufgrund eines Umzugs nicht erhalten.

A bemängelt dies und fordert die Unterlagen erneut an und bekommt den Verweis, dass mit dem GV zu klären.
Kurz darauf bekommt A die Ladung zur Abgabe der EV.
A nimmt den Termin wahr, bringt alle Untelagen mit und legt einen Plan zur Tilgung binnen 1-3 Monaten vor.

Da A den genauen Betrag nicht weiß, erfragt A diesen erneut und der GV rastet buchstäblich aus.
Angenommen A ist eine weibliche Person und sehr ruhig und umgänglich, arbeitet als selbstständige Psychotherapeutin.

Der GV schreit A an, ob A ihn verarschen will und A soll sofort das Büro verlassen.
A ist weiterhin ruhig und möchte lediglich den Betrag mit genauer Auflistung der Posten haben, da A eine ordentliche Rechunng benötigt.
Der GV verweigert dies und schreit A weiter an, der GV kommt sogar so nah, das A Speichel des GV ins Gesicht bekommt.

Der GV gibt folgende Äußerung von sich: " Wenn Sie jetzt nicht sofort gehen, verlier ich die Beherschung", just nach diesem Satz beruhigt sich der GV wieder und sagt: " Nene, bevor ich Sie anfasse, nene das sollen lieber die Beamten machen, dann gehen Sie halt in den Knast, wenn Sie das Geld nicht bezahlen wollen".

Daraufhin fordert A die genauen Personalien des GV, der GV wird erneut wütend, steht auf und stellt sich 15cm entfernt von A hin und sagt:" Bei 3 sind Sie draußen" und zieht A den Stuhl fast unter dem Gesäß weg.
A fühlt sich massiv bedroht und verlässt schlagartig den Raum.
A verständigt die Polizei und schildert den Vorfall, die Polizei entgegnet:
" Der GV hat Hausrecht, wenn der Sie rauswirft ist dem Folge zu leisten".
A bricht in Tränen aus und ruft einen Bekannten an, dieser beruhigt A und trifft sich umgehend mit A.
Als der Bekannte den GV zur Rede stellen möchte, lässt sich der GV vom Kollegen verleugnen, er wäre schon außer Haus.
A stand jedoch die ganze Zeit vor dem Büro, welches nur 2 Räume hat und nur einen Ausgang hat.-
Das Traurige an der Sache ist, das A fast die komplette Summe sogar dabei hatte und es sofort bezahlen wollte, jedoch nur nach Aushändigung der Originalrechnung bzw. einer Kopie.


Frage:
Wie stehen die Chance auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Entschädigung wegen der Einschüchterung und dem Speichel im Gesicht!

Natürlich hat der GV Hausrecht, jedoch wurde A durch Androhung von Gewalt und der fast gegebenen Umsetzung von Gewalt in Form des Stuhl-Wegziehens, massiv bedroht und beleidigt.

Welche Tatbestände sehen Sie bedient?

Besten Dank für alle Antworten!

Gruß
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Alt 16.04.2010, 11:45
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Doordie
Wie stehen die Chance auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Entschädigung wegen der Einschüchterung und dem Speichel im Gesicht!
Sofern der GV nicht schon in der Vergangenheit auffällig geworden ist, eher schlecht, da A keinerlei Beweise für das Verhalten des GV hat.

Zur Info:
Zitat:
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „formlos, fristlos und fruchtlos“.
und
Zitat:
Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip „von oben nach unten“ erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde (Fachaufsichtsbeschwerde) gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
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Alt 16.04.2010, 11:50
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Mucki58
Sofern der GV nicht schon in der Vergangenheit auffällig geworden ist, eher schlecht, da A keinerlei Beweise für das Verhalten des GV hat.

OT:

und

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Mal angenommen A, hatte einen Voicerecorder im Mobiltelefon von einer vorigen Sitzung aus Versehen noch an und hat Teile diese Gesprächs aufzeichnet , die Aufnahme belegt zumindest die hefitgen verbalen Entgleitungen des GV!

Wäre das ein Verstoß, weil der GV darüber nicht informiert worden ist?
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Alt 16.04.2010, 11:55
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Doordie
Mal angenommen A, hatte einen Voicerecorder im Mobiltelefon von einer vorigen Sitzung aus Versehen noch an und hat Teile diese Gesprächs aufzeichnet , die Aufnahme belegt zumindest die hefitgen verbalen Entgleitungen des GV!
..so, so, aus Versehen....
Vielleicht hat A Glück und der Vorgesetzte hört sich die Aufnahme mal an...aber ob´s was bringt, mag ich zu bezweifeln.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 11:56
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Wäre rein formell eine Anzeige wegen Beleidigung und Einschüchterung? möglich? Also gegen die Privatperson.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 11:57
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Doordie
Wäre rein formell eine Anzeige wegen Beleidigung und Einschüchterung? möglich? Also gegen die Privatperson.
Eine Anzeige wegen Beleidigung gegen die Privatperson wäre möglich; hier haben wir es aber nicht mit einer Privatperson zu tun..........
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  #7 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 11:58
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Mucki58
..so, so, aus Versehen....
Vielleicht hat A Glück und der Vorgesetzte hört sich die Aufnahme mal an...aber ob´s was bringt, mag ich zu bezweifeln.
Ist der nicht dazu verpflichtet?

Ist es überhaupt erlaubt, ein Gespräch ohne Einverständniss aufzuzeichnen?
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  #8 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 12:02
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Doordie
Ist der nicht dazu verpflichtet?
Wer oder was sollte Ihn dazu verpflichten?

Zitat:
Zitat von Doordie
Ist es überhaupt erlaubt, ein Gespräch ohne Einverständniss aufzuzeichnen
§201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 12:07
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AW: Gerichtsvollzieher beleidigt

Zitat:
Zitat von Mucki58
Wer oder was sollte Ihn dazu verpflichten?
In meinen Augen gebietet das die Aufklärung der Sache, ich nenns mal die Verpflichtung ggü. der Wahrheit.

Zitat:
Zitat von Mucki58
Es ist zumindest wertlos, wenn der GV sein Einverständnis nicht gegeben hat.

Also hat der kleine Bürger wie immer keine Chance und muss sich von Staatsdienern schikanieren lassen ?
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  #10 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 12:09
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Zitat von Mucki58
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§201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


Ist das nicht gegeben? Damit nicht weitere Frauen von diesem xxxxxxx bedroht und eingeschüchtert werden?
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