Dies ist eine Diskussion zu Gerät defekt - keine Nachbesserung/ Umtausch nur Geld zurück innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt: Käufer Y bezieht ein neues Gerät, welches günstiger erworben wurde, weil Käufer P es zurück gegeben hat, da sich Käufer P für ein aktuelleres Gerät entschieden hat. Dieses Gerät wurde ohne Mängel umgetauscht. Aus diesem Grund konnte Käufer Y dieses Gerät vergünstigt erwerben. Käufer Y stellt fest, dass dieses Gerät einen technischen defekt hat. Käufer Y wendet sich an den Service des Herstellers. Hersteller stellt Ferndiagnose und bestellt ein neues Teil, welches den Defekt beheben soll. Einen Tag später sagt Hersteller: Austausch-Teil nicht lieferbar, Gerät wird komplett ausgetauscht. Käufer Y soll Kaufvertrag an Firma K (Kooperationsfirma von Hersteller) senden, welche für den Austausch defekter Geräte zuständig ist. Kaufvertrag wird von Firma K geprüft. Firma K teilt Hersteller mit, dass dieses Gerät nicht mehr lieferbar ist. Hersteller teilt Käufer Y dies mit. Käufer Y besteht aber auf den Umtausch bzw. Austausch des defekten Teils des Gerätes. Käufer Y hat rausgefunden, dass dieses Gerät im Hauptgeschäft des Herstellers, wo dieses Gerät auch erworben wurde, weiterhin verfügbar ist und auch verkauft wird. Wie kann es sein, dass Firma K keinen Austausch ermöglichen kann, obwohl Geräte in anderen Geschäften bzw. in Niederlassung des Herstellers vertrieben werden? Kann Käufer Y einen Umtausch des Gerätes verlangen, wenn Käufer Y sich auf den tatsächlichen Bestand des Gerätes in anderen Niederlassungen/ Geschäften des Herstellers bezieht? Oder muss Käufer Y die Sachlage: Garät nicht umtauschbar bzw. reparierbar - Geld zurück, annehmen? Danke für die Hilfe. |
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| garantie, gewährleistung, hersteller, sachmangel |
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